25.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber zwei Herstellern von Wärmepumpen und einem Kooperationspartner Beanstandungen wegen Irreführung ausgesprochen.
Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde.
25.09.24 - Bundesgerichtshof legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von Sportwetten einer Erstattung der im Rahmen unerlaubter Online-Sportwetten erlittenen Verluste von Spielern entgegensteht
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten im Internet, der nicht über die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 erforderliche Konzession der zuständigen deutschen Behörde verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss (Urteil vom 25. Juli 2024 - I ZR 90/23). Er hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es die nach dem Unionsrecht gewährleistete Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausschließt, einen solchen Sportwettenvertrag als nichtig zu betrachten, wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. Die Beklagte mit Sitz in Malta bietet Sportwetten über eine deutschsprachige Webseite mit einer deutschen Top-Level-Domain an. Der Kläger nahm von 2013 bis zum 9. Oktober 2020 im Internet an Sportwetten der Beklagten teil.
25.09.24 - Wettbewerbszentrale beanstandet Cashback-Aktionen für förderfähige Wärmepumpen
Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber zwei Herstellern von Wärmepumpen und einem Kooperationspartner Beanstandungen wegen Irreführung ausgesprochen. Die betreffenden Unternehmen hatten Aktionen für förderfähige Wärmepumpen beworben und dabei behauptet, der Rabatt sei "mit der staatlichen Förderung kombinierbar" bzw. lasse "sich ergänzend zur staatlichen Förderung nutzen". Zudem wurde eine Fachzeitschrift auf die Unlauterkeit derartiger Aussagen hingewiesen, die die Pressemeldung eines Herstellers mit dieser Angabe verbreitete. Bei der Wettbewerbszentrale gingen Beschwerden aus der Wirtschaft darüber ein, dass verschiedene Hersteller Wärmepumpen mit einem sogenannten Cashback bewarben: Lässt der Kunde, beispielsweise ein Hauseigentümer, eine Wärmepumpe einbauen, zahlt er den Kaufpreis direkt an den Fachhandwerker. Bei den Cashback-Aktionen kann er sich vor dem Kauf zusätzlich beim Hersteller registrieren und erhält nach Einbau eine Zahlung direkt vom Hersteller "zurück". Für problematisch hält die Wettbewerbszentrale solche Zahlungen, wenn die Kunden zugleich einen Förderantrag für den Einbau der Wärmepumpe beim BAFA oder der KfW-Bank gestellt haben.
25.09.24 - Für kleinere Unternehmen, die bis zu 50 Mitarbeiter haben, kann externe Hilfe bei der Umsetzung der NIS-2-Vorgaben daher sehr nützlich sein
Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt. Der Stichtag im Oktober rückt unaufhaltsam näher, und es ist von größter Wichtigkeit, dass Unternehmen ihre Handlungsstrategien jetzt vorbereiten und umsetzen. Grundsätzlich stellt die NIS-2-Direktive einen bedeutenden Schritt für die Verbesserung der Sicherheitsstandards in Unternehmen dar. Die Vorschriften enthalten klare Standards, die erreicht und umgesetzt werden müssen. Sie tragen dazu bei, dass sich alle besser schützen können und geben konkrete Handlungsempfehlungen mit. Unser Blick in die Branche zeigt, dass viele Unternehmen die Dringlichkeit der Maßnahmen verstehen und auch die Notwendigkeit sehen, sich entsprechend zu schützen.
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