26.08.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern.
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" – so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen.
26.08.24 - Security-Audits für zielgerichtete Sicherheitsmaßnahmen
NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu. Dabei können IT-Dienstleister sie mit automatisierten Security-Audits unterstützen. Um den bestmöglichen Nutzen aus derartigen Angeboten ziehen und den geänderten Auflagen einfach entsprechen zu können, sollten Unternehmen ein paar Tipps beherzigen. Die NIS2-Richtlinie verfolgt den Ansatz, mit Hilfe von rechtlichen Instrumenten eine Kultur der Sicherheit in allen Sektoren, die gesellschaftlich relevant und stark von Informations- und Kommunikationstechnologien abhängig und somit verwundbar sind, zu schaffen.
26.08.24 - Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in ungeänderter Fassung. Mit diesem Gesetz sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten bei der Bezahlung von Betriebsräten beseitigt werden. Betriebsratsmitglieder dürfen laut Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Das Benachteiligungsverbot wird ergänzt durch einen Mindestvergütungsanspruch. So darf das Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung.
26.08.24 - Datenschutzbeauftragte frühzeitig einzubinden vermeidet kostspielige Verzögerungen
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" – so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel. Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Keynotes und Fachvorträge bildete der Einfluss neuester technischer und gesetzgeberischer Entwicklungen auf die Arbeit der Datenschutzbeauftragten – allen voran Künstliche Intelligenz und der KI-Verordnung, der sie reguliert. So betonte LfDI Kugelmann in seiner Eröffnungsrede, dass der Aufgabenwandel, der mit den aktuellen Entwicklungen einhergeht, auch einen Wandel der Herausforderungen mit sich bringt, vor denen Datenschutzbeauftragte stehen. "Bisher musste man die Gefahr der Vermischung der Beratungs- und Kontrollaufgaben mit der operativen Umsetzung des Datenschutzrechts im Blick haben.
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