23.08.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit dem 1. Juli 2024 sind die Vorgaben der UNECE WP.29-Regelungen für die Automobilbranche verbindlich. Sie sollen künftig für eine verbesserte Cybersicherheit vernetzter Fahrzeuge sorgen.
Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" befasst.



23.08.24 - UNECE WP.29-Regelungen für die Automobilbranche verbindlich
Seit dem 1. Juli 2024 sind die Vorgaben der UNECE WP.29-Regelungen für die Automobilbranche verbindlich. Sie sollen künftig für eine verbesserte Cybersicherheit vernetzter Fahrzeuge sorgen. Dass das Thema Sicherheit vernetzter Fahrzeuge dringend angegangen werden muss, zeigt die im Januar 2024 durchgeführte Kaspersky-Studie "Cybersicherheit in der Automobilbranche". Denn 52 Prozent der IT-Entscheider in der Automobilbranche äußerten ernsthafte Bedenken, dass Connected Cars ausreichend geschützt sind. So stellen vor allem die V2V- (Vehicle-to-Vehicle) und V2I- (Vehicle-to-Infrastructure) Vernetzungen für 23 Prozent die größte Sicherheitsherausforderung bis 2026 dar. Allerdings zeigt die Umfrage auch, dass die Automobilbranche in Deutschland auf diese ersten verbindlichen Regelungen noch größtenteils unvorbereitet ist. Denn: >> lediglich 9 Prozent der Befragten hatten bisher die WP.29-Regelungen vollständig implementiert. >> mehr als ein Viertel hatte noch keinerlei Vorbereitungen getroffen oder Umsetzungspläne erarbeitet.

23.08.24 - Wenn Sie Aktien und Fondsanteile verkaufen, fällt auf die erzielten Veräußerungsgewinne eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent an
Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können. Denn dann fallen für Sie nur dann Steuern an, wenn Ihre Einkünfte diesen Freibetrag übersteigen. Diese steuerlichen Aspekte rund um das Thema Geldanlage in Aktien und Fonds sollten Sie kennen: Wenn Sie Aktien und Fondsanteile verkaufen, fällt auf die erzielten Veräußerungsgewinne eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent an. Das gleiche gilt für Dividenden und Ausschüttungen, die sie aus Kapitalanlagen erzielen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Bank behält die Steuer automatisch ein und führt sie an das Finanzamt ab. Verluste werden grundsätzlich mit Gewinnen oder laufenden Kapitaleinkünften verrechnet. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Sie müssen Ihre Kapitaleinkünfte aber grundsätzlich nicht gesondert in der Einkommensteuererklärung angeben.

23.08.24 - Anhörung: Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien"
Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus. Während etwa der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sowie die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände die vorgeschlagene Regelung begrüßten, forderten beispielsweise der Deutsche Anwaltverein e.V. und der Bund Deutscher Rechtspfleger, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Die neun geladenen Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen sowie in der Anhörung. Der Entwurf sieht vor, dass Gemeinden in Zwangsversteigerungsverfahren künftig einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung einer Schrott- beziehungsweise Problemimmobilie stellen können. Dazu soll ein neuer Paragraf 94a im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) eingeführt werden. Damit sollen etwa Fälle vermieden werden, in denen ein Bieter ein überhöhtes Angebot für eine Immobilie abgibt, ohne aber die Absicht zu haben, dieses Gebot tatsächlich über die Leistung der Sicherheitszahlung hinaus zu bezahlen.


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