22.08.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat am 26. Juni 2024 den "Jahresbericht 2023/24" der Behörde vorgestellt.
Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG).
22.08.24 - Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2023/24 vor: Bei Verfahren gegen die großen Tech-Konzerne zählt das Bundeskartellamt zu den weltweit führenden Behörden
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat am 26. Juni 2024 den "Jahresbericht 2023/24" der Behörde vorgestellt. Andreas Mundt sagte: "Wettbewerb ist und bleibt der Motor unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Wachstum und Wohlstand, aber vor allem auch Innovation sind davon abhängig, dass wir die Märkte offenhalten. Transformation und eine positive Entwicklung in zentralen Zukunftsfragen wie etwa Nachhaltigkeit oder KI kann nur gelingen, wenn die Unternehmen im fairen Wettbewerb miteinander um die besten Ideen ringen müssen. Gute Qualität zu angemessenen Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher kann es nur in einem funktionierenden wettbewerblichen Umfeld geben." Bei Verfahren gegen die großen Tech-Konzerne zählt das Bundeskartellamt zu den weltweit führenden Behörden. Im April 2024 hat der Bundesgerichtshof die Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung Amazons durch das Bundeskartellamt vollauf bestätigt. Für alle laufenden Verfahren bedeutet das viel Rückenwind.
22.08.24 - Finanzausschuss für Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz
Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat. Die Ampel-Fraktionen hatten noch kurzfristig sechs Änderungsanträge eingebracht, die auf teilweise Zustimmung der Unionsfraktion stießen. Die Koalition habe die Anhörung vom Januar ausgewertet und versucht, Rückmeldungen aus den Ländern, von den Sicherheitsbehörden und aus den Fraktionen aufzunehmen, hieß es aus der SPD-Fraktion. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Woche das parlamentarische Gremium zur Finanzaufsichtsbehörde Financial Intelligence Unit (FIU) eingerichtet werde. Ob der Gesetzentwurf schnell im Bundestag beschlossen werden kann, stellte die SPD-Fraktion in Frage. Es gebe einen Sachzusammenhang zum Vermögensverschleierungsgesetz. Dieses solle die Bundesregierung zeitnah in den Bundestag einbringen.
22.08.24 - Ausschuss berät Kosten für Erneuerbare-Energien-Förderung
Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist. Doch den Bund stellen genau diese sinkenden Preise vor das Problem, ein Milliardenloch zu stopfen, denn die Mittel für den Differenzbetrag zwischen Börsenpreis und garantierter Förderung, die aus dem Haushalt finanziert wird, steigt dadurch - aktuell um rund um 8,7 Milliarden Euro. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie befasste sich mit einem Bericht der Bundesregierung zur Finanzierung des EEG-Kontos im Jahr 2024. Darin heißt es: "Je niedriger der Strompreis an der Strombörse ist, desto niedriger sind die Einnahmen der erneuerbaren Energien und entsprechend höher der EEG-Finanzierungsbedarf. Umgekehrt gilt: Je höher der Börsenstrompreis, desto höher sind die Einnahmen der Erneuerbaren an der Strombörse und umso niedriger der EEG-Finanzierungsbedarf."
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