28.11.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung will laut einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.



28.11.24 - EU-Öko-Design-Richtlinie und die Möglichkeiten eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte
Die Bundesregierung will laut einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab. Ein solcher bundesweiter Reparaturbonus würde nach Schätzung der Bundesregierung jährlich etwa 34 Milliarden Euro kosten. Eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt sei "in der gegenwärtigen Haushaltslage nicht abbildbar", heißt es dort. Würde der Bonus über Elektrogeräte hinaus etwa auf Möbel, Gertengeräte oder Fahrräder wie etwa im Wiener Modell ausgeweitet, beliefen sich die Kosten bei einem Zuschuss für jeden zweiten Haushalt in Höhe von 100 Euro jährlich auf zwei Milliarden Euro, schreibt die Bundesregierung. Gleichwohl prüfe sie unterschiedliche Umsetzungsmodelle, darunter die Möglichkeit eines herstellerfinanzierten Reparaturbonus.

28.11.24 - Europäische Kommission veröffentlicht Ergebnisse der Evaluierung des EU-Durchsetzungsrahmens für das Kartellrecht
Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht. Die Verordnungen bilden den verfahrensrechtlichen Rahmen für die Durchführung der in den Artikeln 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("AEUV") niedergelegten Wettbewerbsvorschriften. Seit ihrem Inkrafttreten vor 20 Jahren haben sie bei der Durchsetzung der EU-Kartellvorschriften eine entscheidende Rolle gespielt. Im Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis August 2024 hat die Kommission 225 Durchsetzungsbeschlüsse erlassen, in denen sie entweder eine Zuwiderhandlung gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften feststellte oder Verpflichtungen billigte, durch die ihre vorläufigen Bedenken ausgeräumt würden. Sie hat auf der Grundlage der Verordnung 1/2003 Geldbußen in Höhe von über 42 Mrd. EUR verhängt, wovon rund 37 Mrd. EUR vom Gerichtshof der EU bestätigt wurden. Die Ersparnisse für Kunden, die sich aus kartellrechtlichen Maßnahmen der Kommission insgesamt ergeben haben, beliefen sich für den Zeitraum von 2012 bis 2021 auf 50 bis 87 Mrd. EUR.

28.11.24 - Jedes vierte Unternehmen beschäftigt sich mit dem AI Act
Seit Anfang August 2024 gilt der AI Act. Bisher haben sich in Deutschland allerdings erst rund ein Viertel (24 Prozent) der Unternehmen mit dem neuen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz beschäftigt. 21 Prozent befassen sich derzeit damit, nur 3 Prozent haben sich bereits intensiv mit dem AI Act beschäftigt. Weitere 29 Prozent beabsichtigen zumindest, sich mit ihm noch auseinanderzusetzen. Zugleich sagen aber 16 Prozent, dass sie sich mit dem AI Act auch künftig nicht beschäftigen werden – und rund jedes vierte Unternehmen (24 Prozent) hat noch nie von der lange diskutierten EU-Regelung gehört. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 602 Unternehmen aller Branchen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. "Unternehmen sollten sich mit dem AI Act befassen – und zwar frühzeitig. Der AI Act gibt Regeln für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und -Modellen vor, darunter fallen auch alle Unternehmen, die ein KI-System nicht selbst entwickeln, sondern entwickeln lassen oder eine marktübliche Standard-KI einsetzen", sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. "KI wird in immer mehr Anwendungen und in immer mehr Unternehmen Einzug halten. Der AI Act ist für alle verbindlich und das gilt auch dann, wenn einzelne Beschäftigte ohne Wissen des Unternehmens KI einsetzen."


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