06.02.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die DRV hat kürzlich bekanntgegeben, eine Künstliche Intelligenz (KI) zu entwickeln, die sie bei Betriebsprüfungen künftig einsetzen will (KIRA – künstliche Intelligenz für risikobasierte Arbeitgeberprüfungen).
Seit dem 1.1.2024 erfährt der Anwendungsbereich des am 1.1.2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erhebliche Ausdehnung.



06.02.24 - Künftig sucht eine KI nach Scheinselbständigen in der Buchhaltung
Die DRV hat kürzlich bekanntgegeben, eine Künstliche Intelligenz (KI) zu entwickeln, die sie bei Betriebsprüfungen künftig einsetzen will (KIRA – künstliche Intelligenz für risikobasierte Arbeitgeberprüfungen). Damit erhöht die DRV ihre Durchschlagskraft in Betriebsprüfungen erheblich. Scheinselbständige Freelancer wurden häufig nur deshalb nicht aufgedeckt, weil der DRV schlicht die Kapazitäten fehlten. Das ändert sich mit dem Einsatz einer die Prüfungen unterstützenden KI gravierend. So kann z.B. in der Buchhaltung mittels KI nach Schlagwörtern gesucht werden, um gegebenenfalls kritische Freelancer-Beauftragungen sofort und technisch identifizieren zu können und nicht mehr erst nach aufwendiger (händischer) Sichtung der in Teilen sehr umfangreichen Unterlagen. Was bedeutet das für die Unternehmen, ihre Leitungsorgane und die Compliance-Abteilungen?

06.02.24 - Die vertragliche Zusicherung des unmittelbaren Zulieferers nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit dem 1.1.2024 erfährt der Anwendungsbereich des am 1.1.2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erhebliche Ausdehnung. Erfasst sind nunmehr Unternehmen, die in der Regel mindestens 1.000 (statt zuvor 3.000) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Die Zahlenangaben zu betroffenen Unternehmen schwanken dabei zwischen 2.9001 bis 4.800. Verpflichtete Unternehmen treffen unter anderem Sorgfaltspflichten nach Maßgabe des LkSG, zu denen auch die Verankerung von angemessenen Präventionsmaßnahmen zählt. Als eine der Präventionsmaßnahmen nennt das LkSG die sog. vertragliche Zusicherung des unmittelbaren Zulieferers hinsichtlich der Einhaltung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen der Geschäftsleitung des Unternehmens sowie deren angemessene Adressierung entlang der Lieferkette (§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG).

06.02.24 - Ethik im Unternehmen - Funktion, Umsetzung und rechtspraktische Bedeutung
In diesem Jahr wäre Immanuel Kant 300 Jahre alt geworden. Seinen womöglich größten Beitrag zur Philosophie leistete der Gelehrte aus Königsberg durch den von ihm geschaffenen kategorischen Imperativ. Dieses grundlegende Prinzip zur Bewertung des moralischen Werts einer Handlung ist zeitlos: Handle nach der Maxime, von der du wollen würdest, dass sie Gesetz werde. Dass die Themenkomplexe Moral und Ethik eines Tages auch für Wirtschaftsunternehmen von großer Bedeutung sind, hätte Immanuel Kant, ein Zeitgenosse des intellektuellen Urvaters des Kapitalismus Adam Smith, wohl nicht erwartet.


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