07.02.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag.
Das Business Continuity Institute (BCI) hat seinen aktuellen Crisis Management Report 2024 veröffentlicht. Untersucht wurde der globalen Status des Krisenmanagements im vergangenen Jahr.



07.02.25 - Vorabpauschale bei Fonds: Das sollten Sie über die Steuer auf Kapitalerträge wissen
Die Vorabpauschale für Investmentfonds ist bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland ist. Die Berechnung der Vorabpauschale basiert allerdings auf dem sogenannten Basiszins, der in der Vergangenheit oft im negativen Bereich lag. Daher wurde die Vorabpauschale erst wieder Anfang 2024 für das Vorjahr, also das Jahr 2023, erhoben. Doch was ist die Vorabpauschale und wie funktioniert sie? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten. Die Vorabpauschale greift immer dann, wenn Ihre Fondsanteile im Wert gestiegen sind, selbst wenn keine Ausschüttung an Sie erfolgt ist. Das bedeutet, dass auch Kapitalerträge, die innerhalb des Fonds wieder angelegt (thesauriert) werden, nicht unversteuert bleiben. Diese Regelung betrifft zwar vor allem thesaurierende Fonds, aber auch bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale fällig, falls die Ausschüttungen geringer ausfallen als die berechnete Vorabpauschale. So wird sichergestellt, dass Erträge nicht über viele Jahre aufgeschoben und unversteuert bleiben, bis Sie Ihre Fondsanteile verkaufen.

07.02.25 - Crisis Management Report 2024: Resilienzexperten passen ihr Krisenmanagement an die wachsende Komplexität des Risikoumfelds an
Das Business Continuity Institute (BCI) hat seinen aktuellen Crisis Management Report 2024 veröffentlicht. Untersucht wurde der globalen Status des Krisenmanagements im vergangenen Jahr. Der von F24 gesponserte Report stützt sich auf Umfragen und strukturierte Interviews mit leitenden Resilienz-Experten und ermöglicht dadurch detaillierte Einblicke in den aktuellen Stand des Krisenmanagements. Außerdem liefert er eine wichtige Analyse auf deren Basis sich prognostizieren lässt, wie die Lage im Jahr 2025 aussehen wird. Die diesjährige Studie zeigt, dass die Mehrheit der Organisationen (75,1 Prozent) ihre Krisenmanagementpläne in den letzten zwölf Monaten aktiviert hat. Zum ersten Mal wurden in diesem Bericht Daten zur Häufigkeit von Planaktivierungen erfasst. Der hohe Prozentsatz zeigt eindrücklich den fortwährenden Bedarf an qualifizierten Krisenmanagementfachleuten in allen Sektoren. Zudem unterstreicht er die dringende Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung bestehender Strategien. Darüber hinaus wird die Bedeutung erfahrener und gut ausgebildeter Krisenmanagementteams deutlich, die in der Lage sind, schnell und effektiv auf Vorfälle zu reagieren.

07.02.25 - Kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Online-Portal des Landkreises verstößt gegen Gebot der Staatsferne der Presse
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 26. September 2024 - I ZR 142/23), dass das Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises eine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand darstellt und im Streitfall gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt. Sachverhalt: Die Klägerin verlegt eine Tageszeitung in gedruckter und digitaler Form sowie ein Anzeigenblatt und unterhält zwei Online-Portale. In diesen Medien werden Stellenanzeigen gegen Entgelt veröffentlicht. Der beklagte Landkreis betreibt unter anderem ein Online-Portal, das für den Landkreis als Arbeits- und Lebensstandort werben soll und auf dem unentgeltlich Stellenanzeigen privater Unternehmen und öffentlich-rechtlicher Institutionen veröffentlicht werden. Die Klägerin hat den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen. Sie ist der Auffassung, das Angebot kostenloser Stellenanzeigen verstoße gegen das Gebot der Staatsferne der Presse.


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