15.01.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission den Online-Marktplatz Temu auf mehrere Praktiken auf ihrer Plattform hingewiesen, die gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
Die Europäische Kommission hat Teva mit einer Geldbuße von 462.6 Mio. EUR belegt, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, um Copaxone, ihr Blockbuster-Arzneimittel zur Behandlung von Multipler Sklerose, länger vor Wettbewerb zu schützen.


15.01.25 - Verbraucherschutz: Europäische Kommission und nationale Behörden fordern Temu zur Einhaltung der EU-Vorschriften auf
Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission den Online-Marktplatz Temu auf mehrere Praktiken auf ihrer Plattform hingewiesen, die gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen. Das CPC-Netz hat Temu angewiesen, ihre Praktiken mit dem Verbraucherrecht der Europäischen Union in Einklang zu bringen. Temu steht nach wie vor unter Beobachtung und muss dem CPC-Netz weitere Informationen übermitteln. Die Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Temu werden von den zuständigen nationalen Behörden Belgiens (Generaldirektion Wirtschaftsinspektion), Deutschlands (Umweltbundesamt) und Irlands (Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz) geleitet und von der Europäischen Kommission koordiniert. Die koordinierte Untersuchung des CPC-Netzes deckt ein breites Spektrum von Praktiken ab, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Temu konfrontiert sind. Diese können u. a. irreführend sein oder ihre Kaufentscheidungen unangemessen beeinflussen. Das CPC-Netz untersucht auch, ob Temu die spezifischen Informationspflichten für Online-Marktplätze nach dem Verbraucherrecht einhält.

15.01.25 - EU-Kommission verhängt Geldbuße von 462.6 Mio. EUR gegen Teva wegen Missbrauchs des Patentsystems und Diskreditierung zur Verzögerung des Wettbewerbs mit konkurrierenden Multiple-Sklerose-Arzneimittel
Die Europäische Kommission hat Teva mit einer Geldbuße von 462.6 Mio. EUR belegt, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, um Copaxone, ihr Blockbuster-Arzneimittel zur Behandlung von Multipler Sklerose, länger vor Wettbewerb zu schützen. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Teva den Patentschutz für Copaxone künstlich verlängert und systematisch irreführende Informationen über ein Konkurrenzprodukt verbreitet hat, um dessen Markteintritt und Marktakzeptanz zu behindern. Teva ist ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen, das über mehrere Tochtergesellschaften im Europäischen Wirtschaftsraum tätig ist. Ihr Blockbuster Copaxone wird zur Behandlung von Multipler Sklerose angewendet. Das Arzneimittel enthält den pharmazeutischen Wirkstoff Glatirameracetat, für den Teva bis zum Jahr 2015 ein Grundpatent inne hatte. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Teva ihre beherrschende Stellung auf den Märkten für Glatirameracetat in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Polen, Spanien und Tschechien missbraucht hat.

15.01.25 - Mehrwertsteuersystem der EU soll unternehmensfreundlicher und weniger betrugsanfällig werden
Die Kommission begrüßt vom Rat angekündigte allgemeine Ausrichtung zu ihren Vorschlägen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Dank des Maßnahmenpakets, das auf die Digitalisierung setzt, soll das Mehrwertsteuersystem der EU unternehmensfreundlicher und weniger betrugsanfällig werden. Die neuen Vorschriften sind außerdem ein erster Schritt, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Plattformwirtschaft zu begegnen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Online- und herkömmliche Dienste in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung zu schaffen.


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