21.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wie aus einer Unterrichtung der Deutschen Bundesregierung zur Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung im Zeitraum 2009 bis 2012 hervorgeht, ist sowohl die Zahl der Verleihfirmen als auch die Anzahl der verliehenen Mitarbeiter in den Jahren deutlich gestiegen
Die Deutsche Bundesregierung will den Anlegerschutz auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt verbessern, nennt aber vorerst keine näheren Details


21.03.14 - Betreiberin eines kommunalen Stromnetzes haftet aufgrund der verschuldensunabhängigen (Gefährdungs-) Haftung nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG
Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatz wegen eines Überspannungsschadens geltend. Die Beklagte ist Betreiberin eines kommunalen Stromnetzes und stellt dieses den Stromproduzenten (Einspeisern) und Abnehmern zur Verfügung. Dazu nimmt sie auch Transformationen auf eine andere Spannungsebene (Niederspannung ca. 230 Volt) vor.
Nach einer Störung der Stromversorgung in dem Wohnviertel des Klägers trat nach einem Stromausfall in seinem Hausnetz eine Überspannung auf, durch die mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt wurden. Die Ursache für die Überspannung lag in der Unterbrechung von zwei sogenannten PEN-Leitern (PEN = protective earth neutral) in der Nähe des Hauses des Klägers, über die sein Haus mit der Erdungsanlage verbunden war.
Das Amtsgericht hat die auf Ersatz des entstandenen Schadens gerichtete Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Landgericht der Klage abzüglich der Selbstbeteiligung von 500 Euro gemäß § 11 des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) stattgegeben. Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die vom Landgericht zugelassene Revision der Beklagten zurückgewiesen.
Die Beklagte haftet aufgrund der verschuldensunabhängigen (Gefährdungs-) Haftung nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG. Gemäß § 2 ProdHaftG ist neben beweglichen Sachen auch Elektrizität ein Produkt im Sinne dieses Gesetzes. Die Elektrizität wies aufgrund der Überspannung einen Fehler gemäß § 3 Abs. 1 ProdHaftG auf, der die Schäden an den Elektrogeräten und der Heizung, also an üblichen Verbrauchsgeräten des Klägers, verursacht hat. Mit solchen übermäßigen Spannungsschwankungen muss der Abnehmer nicht rechnen. Die beklagte Netzbetreiberin ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG auch als Herstellerin des fehlerhaften Produkts Elektrizität anzusehen.

21.03.14 - Leiharbeitsbranche boomt: Zur Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung im Zeitraum 2009 bis 2012
Die Leiharbeitsbranche boomt weiter. Wie aus einer Unterrichtung der Deutschen Bundesregierung (18/673) zur Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung im Zeitraum 2009 bis 2012 hervorgeht, ist sowohl die Zahl der Verleihfirmen als auch die Anzahl der verliehenen Mitarbeiter in den Jahren deutlich gestiegen. So wurden im zweiten Halbjahr 2012 bundesweit 18.024 Verleihbetriebe mit mindestens einer Leiharbeitskraft registriert. Im zweiten Halbjahr 2008, zum Ende des vorangegangenen Berichtszeitraums, waren es noch 15.581 Betriebe. Das entspricht einem Anstieg um rund 16 Prozent.
Den Angaben zufolge waren im zweiten Halbjahr 2012 insgesamt 11.218 Unternehmen ausschließlich oder überwiegend als Verleihbetriebe aktiv im Vergleich zu 10.085 im zweiten Halbjahr 2008. Das entspricht einer Steigerung um rund elf Prozent. Die Zahl der Mischbetriebe, die nicht nur im Verleih, sondern überwiegend in anderen Branchen tätig sind, stieg um rund 24 Prozent, von 5.496 im Jahre 2008 auf 6.806 im Jahre 2012.
Im Jahresdurchschnitt stieg die Zahl der Leiharbeiter im Berichtszeitraum von 625.411 im Jahre 2009 auf 877.599 im Jahre 2012. Zwischenzeitlich lag die Zahl der Leiharbeiter im Jahre 2011 mit 881.728 sogar noch höher. Der absolute Höchststand wurde im August 2011 mit 927.103 Leiharbeitern erreicht.

21.03.14 - Deutsche Bundesregierung: "Ziel ist ein angemessener Schutz der Privatanleger, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung der Anleger angestrebt wird"
Die Deutsche Bundesregierung will den Anlegerschutz auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt verbessern, nennt aber vorerst keine näheren Details. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zu den teils dramatischen Folgen der Prokon-Pleite für Inhaber von Genussrechten heißt es: "Ziel ist ein angemessener Schutz der Privatanleger, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung der Anleger angestrebt wird." Nach Angaben der Regierung wird etwa geprüft, ob zusätzliche Auflagen für Prospekte ratsam sind, die für solche Vermögensanlagen werben.
Seit der Insolvenz des Windkraftbetreibers Prokon, der sich in hohem Maße über die Ausgabe von Genussrechten finanziert hat, wird über eine strengere Reglementierung des Grauen Kapitalmarkts diskutiert. Im Fall von Prokon erhielt das Unternehmen von rund 74.000 Anlegern, die Genussrechte erworben hatten, über eine Milliarde Euro. Nach der Pleite der Firma fürchten sie jetzt um ihr Geld. Käufer von Genussrechten sind zwar direkt an einem Betrieb beteiligt, verfügen jedoch nicht über Mitbestimmungsrechte.
Zudem kommen nach einer Insolvenz zunächst die anderen Gläubiger zum Zug. Im ungünstigsten Fall können Inhaber von Genussrechten ihr investiertes Geld vollständig verlieren. In ihrer Anfrage hatten die Grünen kritisiert, dass für das öffentliche Angebot von Genussrechten bislang keine Regulierung existiere, von einigen Auflagen wie etwa der Prospektpflicht abgesehen. Anhand zahlreicher Fragen wollte die Fraktion von der Regierung wissen, ob aus ihrer Sicht ein besserer Anlegerschutz erforderlich ist und wie sie dieses Anliegen umzusetzen gedenke.

21.03.14 - Bahnreform: Europäisches Parlament will mehr Wettbewerb für bessere Personenverkehrsdienste
EU-Länder, die Dienstleistungsverträge im Eisenbahnverkehr an einen einzigen Betreiber vergeben, müssen diese künftig ausschreiben oder erklären, warum sie weiter anders handeln. So steht es in den neuen Vorschriften, die vom Parlament am Mittwoch verabschiedet wurden. Danach erhalten neue oder kleinere Betreiber besseren Zugang zur Eisenbahn-Infrastruktur, und komplizierte Zulassungsverfahren für den Betrieb von Zügen werden vereinfacht.
Um die Qualität der Eisenbahndienstleistungen zu steigern, und eine spürbare Verbesserung für den Bahnkunden zu erreichen, sollte ein Liste von Qualitätskriterien für Dienstleistungsaufträge aufgestellt werden, verlangten die Abgeordneten in ihren Änderungsanträgen zu den gemeinsamen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonenverkehr.
Die nationalen Behörden könnten Verträge für öffentliche Dienstleistungen ausschreiben, oder diese direkt an einen bevorzugten Betreiber vergeben, aber die EU-Vorschriften legen eine Höchstdauer für solche Verträge fest und verpflichten die Behörden dazu, sich für die Direktvergabe anhand von Effizienzkriterien zu rechtfertigen, wie zum Beispiel Pünktlichkeit, Kundenzufriedenheit, Kosteneffizienz oder die Frequenz des Zugbetriebs.
Betreiber eines öffentlichen Dienstes, die von den Behörden ausgewählt wurden, sollten ihren Arbeitnehmern Arbeitsbedingungen auf der Grundlage verbindlicher nationaler, regionaler oder lokaler Sozialstandards gewähren und/oder im Fall des Wechsels des Betreibers Vorschriften zur Übernahme der Arbeitnehmer beachten. Sie müssten auch geltende repräsentative Tarifverträge einhalten und angemessene Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sicherstellen, so der Text.

21.03.14 - Grenzüberschreitende Kriminalität: Ermittlungen vereinfachen, Rechte der Verdächtigen schützen
Justizbehörden, die Kollegen in anderen EU-Ländern um Beihilfe bei der Ermittlung von Verbrechen bitten, zum Beispiel bei Hausdurchsuchungen oder Zeugenbefragungen, sollen schneller und hilfreicher unterstützt werden, fordern die Abgeordneten im Gesetzentwurf zur neuen Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA), der jetzt verabschiedet wurde. In einer separaten Abstimmung fordern die Abgeordneten außerdem eine Überholung der Vorschriften für den "Europäischen Haftbefehl", welche die Auslieferung von Verdächtigen innerhalb der EU regeln.
"Die europäische Ermittlungsanordnung erlaubt eine wirksame Verfolgung über die Grenzen hinweg von Verbrechen wie Terrorismus, Drogenhandel oder Korruption. Es wird ebenso die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gewährleisten", so der Berichterstatter für die Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA), Nuno Melo (EVP, PT), dessen Bericht mit 467 Stimmen angenommen wurde, bei 22 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen.
"Der europäische Haftbefehl ist der 'Euro der Justiz'. Er ist eine sehr gute Idee, wurde aber ohne die nötigen Garantien und die nötige Unterstützung in die Welt gesetzt, die ihn stark und beständig machen können [...]. Bei der Durchführung des europäischen Haftbefehls müssen weitere Verbesserungen kommen", betonte die Berichterstatterin für die Entschließung zum Europäischen Haftbefehl (European Arrest Warrant - EAW), Sarah Ludford (ALDE, UK), deren Bericht mit 495 Stimmen angenommen wurde, bei 51 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen.


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