20.03.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Compliance-Verantwortlichen haben es manchmal schwer in den Unternehmen, das richtige Gehör zu finden. Der ADAC-Fall rüttelt auf, und zeigt die Schädigungen
Der Begriff des "Continuous Auditing" spielt nicht erst seit kurzem eine verstärkte Rolle in der Internen Revision, sondern ist bereits über mehrere Jahre immer wieder der Gegenstand von Diskussionen hinsichtlich der Ausgestaltung, Sinnhaftigkeit und Implementierung von kontinuierlichen Prüfsystemen



20.03.14 - Binnenmarktanzeiger: Mitgliedstaaten setzen Binnenmarktvorschriften langsamer um, Zahl der Verstöße bleibt stabil
Der Online-Binnenmarktanzeiger der Europäischen Kommission wurde in Bezug auf zwei Governance-Instrumente aktualisiert: Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien und Verstöße in diesem Bereich im Bezugszeitraum zwischen Mai und November 2013.
Nach einem stetigen Rückgang ist das durchschnittliche Umsetzungsdefizit in der EU - d.h. der Prozentsatz der Binnenmarktrichtlinien, die nicht fristgerecht in einzelstaatliches Recht umgesetzt wurden – leicht auf 0,7 Prozent gestiegen. Sechzehn Mitgliedstaaten haben ein höheres Umsetzungsdefizit als vor sechs Monaten. Am besorgniserregendsten ist jedoch, dass fünf Mitgliedstaaten über dem vom Europäischen Rat festgelegte Zielwert von 1,0 Prozent liegen: Belgien, Italien, Zypern, Rumänien und Slowenien.
Der aktualisierten Ausgabe des Binnenmarktanzeigers zufolge verzeichnen nur acht Mitgliedstaaten ein Umsetzungsdefizit von 0,5 Prozent oder weniger, was von der Europäischen Kommission in der Binnenmarktakte von 2011 als Ziel vorgeschlagen wurde.

20.03.14 - Kartellrecht: Europäische Kommission konsultiert Wirtschaftsbeteiligte zur Verlängerung der Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien
Die Europäische Kommission ersucht um Stellungnahme zu ihrem Vorschlag, die Freistellung von Seeschifffahrtskonsortien vom Verbot bestimmter Vereinbarungen zwischen Unternehmen zu verlängern. Nach der bestehenden Gruppenfreistellungsverordnung für Schifffahrtskonsortien dürfen Reedereien in sogenannten "Konsortien" zusammenarbeiten, um gemeinsame Dienstleistungen bereitzustellen. Die Stellungnahmen werden bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung, die vor dem Auslaufen der derzeitigen Verordnung (April 2015) erlassen werden soll, berücksichtigt.
Ein Konsortium ist ein Zusammenschluss von Reedereien, die gemeinsam Seefrachtverkehrsdienstleistungen anbieten. Solche Kooperationsvereinbarungen ermöglichen es den Linienreedereien, ihre Tätigkeiten zu rationalisieren und Größenvorteile zu erzielen. Wenn Konsortien hinreichendem Wettbewerb ausgesetzt sind und sie nicht zur Festsetzung von Preisen oder zur Aufteilung des Marktes missbraucht werden, profitieren die Nutzer der von den Konsortien angebotenen Dienstleistungen in der Regel von Produktivitätsverbesserungen und höherer Dienstleistungsqualität. Daher hat die Kommission derartige Vereinbarungen bislang von dem Verbot nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) freigestellt, solange sie einen bestimmten Marktanteil nicht überschreiten.
Die erste Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien wurde 1995 erlassen und anschließend mehrmals verlängert. Die jüngste Marktuntersuchung von 2013 ergab, dass der Ansatz der Kommission in seinen Grundannahmen nach wie vor gültig ist. In Bezug auf Konsortien und Allianzen, die den in der Gruppenfreistellungsverordnung festgelegten Marktanteil überschreiten wird die Kommission die Marktentwicklung und das Verhalten der Unternehmen weiterhin genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Märkte offen und wettbewerbsfähig bleiben.

20.03.14 - Materna begleitet TNS Infratest und TNS Emnid bei der Einführung des Informationssicherheits-Management-Systems
Die Marktforschungsunternehmen TNS Infratest und TNS Emnid sind ab sofort nach der Norm ISO 27001 für die Informationssicherheit zertifiziert. Damit haben die Marktforscher das international anerkannte Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) nach ISO/IEC 27001 unternehmensweit eingeführt. Die Materna GmbH hat TNS bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung begleitet und bei der Einführung des ISMS beraten. Die Zertifizierung unterstreicht den hohen Stellenwert, den das Marktforschungsunternehmen seiner Informationssicherheit für den gesamten Marktforschungsprozess beimisst.
Materna hat TNS Infratest beraten und intensiv auf den Zertifizierungsprozess vorbereitet. Hierzu gehörten beispielsweise die Sensibilisierung der Mitarbeiter im Umgang mit firmenvertraulichen Informationen und für potenzielle Schwachstellen, die Klassifizierung von Dokumenten, das Risikomanagement, die Zusammenarbeit und Kommunikation mit Geschäftspartnern und die Gebäudesicherheit. "Damit TNS bestens gerüstet ist, haben wir einige Monate vor dem eigentlichen Prüfungstermin durch den TÜV Süd ein internes Audit an verschiedenen Standorten von TNS Infratest durchgeführt, um die Konformität mit der Norm zu prüfen und die Mitarbeiter auf das externe Audit vorzubereiten", erläutert Alfons Marx, Security-Berater bei Materna. Marx weiß, dass immer mehr Unternehmen den Nachweis über einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten verlangen. Dank der Zertifizierung ist TNS jetzt dazu in der Lage.

20.03.14 - Die besondere Herausforderung an Compliance ist der präventive Charakter
Die Compliance-Verantwortlichen haben es manchmal schwer in den Unternehmen, das richtige Gehör zu finden. Der ADAC-Fall rüttelt auf, und zeigt die Schädigungen. Jedes Unternehmen, jede Organisation tut gut daran, die eigene Situation realistisch zu betrachten. Wer kann schon mit Sicherheit sagen, bei uns kommt so etwas nicht vor. Ein Unternehmen, eine Organisation, ein Verein ist ein Abbild der Gesellschaft. Es muss verstanden werden, dass mit Fehlverhalten transparent umgegangen werden muss. Notwendige Sanktionsmaßnahmen müssen kommuniziert werden. Die besondere Herausforderung an Compliance ist der präventive Charakter. Das heißt, hätte der ADAC eine funktionierende Compliance gehabt, wäre das nicht passiert.
Grundsätzlich unterscheiden wir beim Fehlverhalten zwischen unbewusstem (weil unwissend) falschen Handeln und dem gewollten Fehlverhalten. Letztes bewegt sich möglicherweise erst lange in Grauzonen und gerät zunehmend in wirtschaftskriminelle Bahnen.
Unwissenheit lässt sich mit gezieltem Training beheben. Mit dem gewollten Fehlverhalten ist das anders. Aber schauen wir zunächst auf die Ursachen. Damit ein betrügerisches und unethisches Verhalten möglich wird, sind mehrere Umstände nötig.

20.03.14 - Die Continuous Auditing - Diskussion aus wissenschaftlicher Sicht - Eine inhaltliche Analyse der Publikationslandschaft
Der Begriff des "Continuous Auditing" spielt nicht erst seit kurzem eine verstärkte Rolle in der Internen Revision, sondern ist bereits über mehrere Jahre immer wieder der Gegenstand von Diskussionen hinsichtlich der Ausgestaltung, Sinnhaftigkeit und Implementierung von kontinuierlichen Prüfsystemen. Während im deutschsprachigen Raum diese Diskussion vornehmlich von einer praktischen Perspektive geprägt ist, existieren international auch zahlreiche wissenschaftliche Beiträge. Aus diesem Grund zielt der vorliegende Artikel darauf ab, die Continuous Auditing-Diskussion aus wissenschaftlicher Sicht zu betrachten und hierdurch ein besseres Verständnis eines unterschiedlich definierbaren Ansatzes zu schaffen.


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