05.02.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Ein funktionierendes Compliance-Management-System leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer guten Unternehmensführung
Das Thema "Verschlüsselung" bedarf der sorgfältigen Güter- und Interessenabwägung
05.02.15 - Zurich Insurance Group führt BearingPoint-Solvency II-Reporting-Lösung europaweit ein
Die Management- und Technologieberatung BearingPoint gab die Unterzeichnung eines Vertrages mit der Zurich Insurance Group für die Einführung und Nutzung der Reporting-Lösung "Abacus/Solvency II" für 25 Konzerngesellschaften bekannt. Das Standardsoftwarepaket ermöglicht das umfassende Berichtswesen entsprechend der neuen EU Solvency II Richtlinien. Die Lösung basiert auf BearingPoints Abacus-Solution-Suite, die europaweit etabliert ist und von Unternehmen zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten gemäß Basel III, EMIR und weiterer regulatorischer Anforderungen genutzt wird. Abacus/Solvency II beinhaltet die Datensammlung, -prüfung, -aufbereitung und das aufsichtsrechtliche Meldewesen von Solvency II.
05.02.15 - Staatlicher Zugriff auf Verschlüsselung ist kein zielführender Ansatz
Die aktuelle Diskussion bezüglich staatlicher Einflussnahme auf Verschlüsselung mag angesichts der aktuellen Bedrohungslage von der grundsätzlichen Motivation her zwar nachvollziehbar erscheinen, gleichwohl bedarf das Thema "Verschlüsselung" der sorgfältigen Güter- und Interessenabwägung. Der Ansatz, bei Nutzung von Verschlüsselung dem Staat Schlüsselzugang gewähren, beachtet unzureichend die politische, rechtliche und technische Dimension. Derartige Erwägungen sind nicht zielführend. Die Politik sollte Konsultationsangebote der Fachleute nutzen.
05.02.15 - Neue Dico-Leitlinie veröffentlicht: Empfehlungen für effektives und effizientes Compliance-Management
Ein funktionierendes Compliance-Management-System (CMS) leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer guten Unternehmensführung. Aber auch die Wirksamkeit und Angemessenheit des CMS muss überprüft und kontinuierlich verbessert werden. Mit den "Kriterien zur internen Qualitätssicherung von Compliance-Management-Systemen" setzt sich die neue Leitlinie Dicos – Deutsches Institut für Compliance e.V. auseinander. Die Publikationsreihe informiert regelmäßig mit praxistauglichen Empfehlungen über Compliance-Themen.
05.02.15 - Bußgeld gegen SodaStream wegen missbräuchlichen Verhaltens
Das Bundeskartellamt hat gegen die SodaStream GmbH, Limburg an der Lahn, ein Bußgeld in Höhe von 225.000 Euro wegen missbräuchlichen Verhaltens verhängt. Aufgrund der marktbeherrschenden Position von SodaStream (vormals Soda Club) muss auch anderen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, die Kohlesäurezylinder der verkauften Besprudelungsgeräte von SodaStream zu befüllen. Die entsprechend lautende - letztlich vom Bundesgerichtshof bestätigte - Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes stammt bereits aus dem Jahre 2006.
05.02.15 - Von der Sorge für gesetzeskonformes Verhalten – Zugleich eine Besprechung des ISO-Entwurfs 19600
Die Pflicht für eine gesetzeskonforme Betätigung des Unternehmens und der für diese tätigen Mitarbeiter zu sorgen, trifft bei Aktiengesellschaften vorrangig den Vorstand und zwar unabhängig davon, ob die Gesellschaft börsennotiert ist oder nicht. Allerdings können die Vorstände nicht börsennotierter Gesellschaften hoffen, die Gesellschaft auch ohne besondere Compliance-Vorsorgemaßnahmen führen zu können, solange es nicht zu größeren, auch in der Öffentlichkeit sichtbaren Rechtsverstößen des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter kommt. Die Vorstände und Aufsichtsräte deutscher börsennotierter Gesellschaften sind dagegen über die Entsprechungserklärung verpflichtet, jedes Jahr Rechenschaft über die im Unternehmen gehandhabte Compliance abzulegen.
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