11.08.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Netzwerkzugangskontrolle spielt in der IT eine immer größere Rolle: Der Einsatz unterschiedlichster Endgeräte nimmt rasant zu
Höchstrichterlich ist entschieden, dass Anleger vor ihrer Anlageentscheidung "anleger- und objektgerecht" über die mit der Investitionsentscheidung verbundenen wesentlichen Risiken aufgeklärt werden müssen
11.08.16 - Objektgerechte Aufklärung über Risiken von Fondsbeteiligungen
Höchstrichterlich ist entschieden, dass Anleger vor ihrer Anlageentscheidung "anleger- und objektgerecht" über die mit der Investitionsentscheidung verbundenen wesentlichen Risiken aufgeklärt werden müssen. Nunmehr stellt sich den Gerichten die Aufgabe, diesen Grundsatz zu konkretisieren. Ausgehend von der entsprechenden Entscheidungspraxis entwickelt der Beitrag die Kriterien, welche für die gebotene Aufklärung zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird in dem Beitrag dargelegt, welche "objektspezifischen Risiken" bei Schiffsbeteiligungen aufklärungspflichtig sind.
11.08.16 - Effiziente Compliance mittels Netzwerkzugangskontrolle
Netzwerkzugangskontrolle spielt in der IT eine immer größere Rolle. Der Einsatz unterschiedlichster Endgeräte nimmt rasant zu. Wer sitzt zum Surfen eigentlich noch vor dem PC? Mittlerweile nutzen wir das Smartphone oder Tablet als Zugangsinstrument – das ist komfortabler und handlicher und das überträgt sich bis zum Arbeitsplatz. Die Möglichkeiten und den Komfort, den diese Geräte bieten, erwarten die Mitarbeiter heute und zukünftig auch an ihrem Arbeitsplatz.
11.08.16 - Lebensmittelklarheit erreicht bessere Produktkennzeichnung
"Ungesüßter" Cappucino mit fast 50 Prozent Zucker oder Mozzarella-Pizza mit mehr Edamer als Mozzarella: Seit fünf Jahren können Verbraucher dem Portal Lebensmittelklarheit.de melden, wenn sie sich durch Wort und Bild auf einer Produktverpackung getäuscht sehen. 788 Produkte wurden bislang online vorgestellt. Die Hersteller reagieren auf Kritik der Verbraucher: Unter den Produkten, die im Jahr 2014 in der Rubrik "Getäuscht" eingestellt wurden, ist inzwischen fast die Hälfte angepasst worden. Viele Hersteller informieren aber immer noch nicht ehrlich und transparent.
11.08.16 - Pokémon Go: Zahlreiche kritische Klauseln in Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie
Die Anwendung "Pokémon Go" des kalifornischen Entwicklers Niantic ist derzeit in aller Munde. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der App haben in den vergangenen Tagen vielfach Kritik auf sich gezogen. Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzer personenbezogene Daten preisgeben, die nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen. Der vzbv hat nun insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, droht ein Klageverfahren.
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