13.04.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Amazon darf für "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" verwenden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei neuen Entscheidungen (Urteile vom 16. Dezember 2015 IV R 24/13 und vom 14. Oktober 2015 I R 74/13) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können



13.04.16 - Gesetz soll regeln, welche Gerichte, Behörden und Personen für die Durchführung der Kostenpfändungsverordnung zuständig sind
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung eingebracht, der die Voraussetzungen für die künftige europaweite Kontenpfändung schaffen soll. Die Europäische Kontenpfändungsverordnung ist ab dem 18. Januar 2017 in allen EU-Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark unmittelbar geltendes Recht, zu ihrer Durchführung sind aber nach Angaben der Bundesregierung einige Anpassungen in der Zivilprozessordnung sowie anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlich.

13.04.16 - Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften: Fehlerhafte Jahresabschlussprüfungen insbesondere bei Banken und Versicherungen vermeiden
Zustimmung im Großen und Ganzen, doch Kritik im Detail gab es bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dabei ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, mit denen fehlerhafte Jahresabschlussprüfungen insbesondere bei Banken und Versicherungen vermieden werden sollen. Solche Fahler waren in der Finanzkrise zutage getreten. Bei einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs gab es unter den Sachverständigen Zweifel, ob damit tatsächlich das Ziel erreicht werden kann, zu verlässlicheren Bilanzen zu kommen.

13.04.16 - vzbv gewinnt Klage vor dem OLG Köln: Amazon hatte für ein Abo einer Premium-Mitgliedschaft den Bestellbutton "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" genutzt
Amazon darf für "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Bestellbutton weise Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und sei irreführend, urteilte das Gericht. Amazon hatte unter anderem ein Abonnement für eine Premium-Mitgliedschaft inklusive Video-Streaming-Dienst angeboten ("Amazon Prime"). Nach einem Gratis-Probemonat ging das Abo in ein kostenpflichtiges Abonnement zum Preis von 7,99 Euro im Monat über, sofern der Kunde nicht vorher kündigte. Die Bestellung wurde durch Klick auf eine Schaltfläche (Button) mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" ausgelöst.

13.04.16 - Betriebsausgabenabzug bei der Veranstaltung von Golfturnieren
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei neuen Entscheidungen (Urteile vom 16. Dezember 2015 IV R 24/13 und vom 14. Oktober 2015 I R 74/13) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. Im einen Fall waren die Kosten einer Brauerei abziehbar, während im anderen Fall eine Versicherungsagentur ihre Kosten nicht abziehen konnte. Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen sind grundsätzlich von den Betriebseinnahmen abzuziehen. Eine Ausnahme davon macht das Einkommensteuergesetz (EStG) aber für solche Kosten, die mit der gesellschaftlichen Stellung des Unternehmers oder seiner Geschäftspartner zusammenhängen (sog. Repräsentationsaufwendungen).


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