19.04.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Regelung des § 22 Abs. 4 AWG wurde am 16.1.2013 auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie in den Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen
Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie kommt die Kommission der Verpflichtung aus ihren Politischen Leitlinien nach, den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern



19.04.16 - Das Landgericht Frankfurt am Main untersagt Gesundheitswerbung für Kinderpudding "Alete Milch Minis"
Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Nestlé Nutrition GmbH Gesundheitswerbung für den Kinderpudding "Alete Milch Minis" untersagt. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Dieser hatte die Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung kritisiert. "Die Werbung suggeriert in unzulässiger Weise, dass der Verzehr des Puddings die Gesundheit und Entwicklung von Kindern fördert", sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv.

19.04.16 - Europäische Kommission stellt Reform der Entsenderichtlinie vor – hin zu einem vertieften und gerechteren europäischen Arbeitsmarkt
Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie kommt die Kommission der Verpflichtung aus ihren Politischen Leitlinien nach, den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern. Die Kommission hatte diese Überarbeitung in ihr Arbeitsprogramm 2016 aufgenommen. Mit diesem Vorschlag soll die Entsendung von Arbeitnehmern, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, erleichtert werden – und zwar vor dem Hintergrund eines fairen Wettbewerbs und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Insbesondere zielt die Initiative darauf ab, gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen im Aufnahmeland zu gewährleisten.

19.04.16 - Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern – häufig gestellte Fragen
Ein "entsandter Arbeitnehmer" ist ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedstaat geschickt wird, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen. Entsandte Arbeitnehmer unterscheiden sich von mobilen EU-Arbeitnehmern. Mobile EU-Arbeitnehmer begeben sich in einen anderen Mitgliedstaat, um auf dem dortigen Arbeitsmarkt längerfristig oder dauerhaft tätig zu werden. Dahingegen ist die Anwesenheit entsandter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat eng mit der Erbringung einer bestimmten Dienstleistung verknüpft. Entsandte Arbeitnehmer werden weiterhin von dem entsendenden Unternehmen beschäftigt und ihr Aufenthalt ist befristet.

19.04.16 - § 22 Abs. 4 AWG: Bestandsaufnahme drei Jahre nach Einführung einer dogmatisch diskutierten und praktisch postulierten Vorschrift
Die Regelung des § 22 Abs. 4 AWG wurde am 16.1.2013 auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie in den Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen. Seitdem hat die Vorschrift neben zustimmender Akzeptanz in der Wirtschaft auch reichlich Kritik in der diskutierenden Literatur geerntet. Doch werden die - in der Tat berechtigten - Fragen im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren nicht verbergen, dass der Zweck, den weißen Fleck auf der Karte der Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts in Abwägung der widerstreitenden Interessen zu schließen, erfüllt wurde. Der folgende Beitrag soll versuchen, die Intention der Regelung herauszuarbeiten, um dann einen Ausblick bezüglich ihrer Bedeutung für die Praxis zu wagen.


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