19.10.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Internetwirtschaft wehrt sich heftig gegen eine Verordnung der Bundesnetzagentur
Der Staat sollte aus Expertensicht hat mehr tun, um Manipulationen der Abgaswerte wie im Fall von VW zu verhindern



19.10.16 - Manipulationen der Abgaswerte: Bei der Typprüfung sollten die Behörden in der Lage sein, die Software zur Motorensteuerung zu erkennen
Der Staat sollte aus Expertensicht hat mehr tun, um Manipulationen der Abgaswerte wie im Fall von VW zu verhindern. Zwei seien die Gesetzgebung in den USA und in der EU identisch, sagte Peter Mock vom International Council on Clean Transportation (ICCT) vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. So müssten die Grenzwerte über die Lebensdauer von Autos eingehalten werden. Auch dürfe aus Gründen des Motorschutzes die Abgasnachbehandlung nur in Ausnahmefällen abgeschaltet werden. Allerdings gebe es in den USA im Gegensatz zur EU eine Beweislastumkehr.

19.10.16 - Verordnung der Bundesnetzagentur: In einem Produktinformationsblatt soll eine Reihe von wichtigen Angaben gemacht werden
Die Internetwirtschaft wehrt sich heftig gegen eine Verordnung der Bundesnetzagentur, die für die Kunden von Telekommunikationsunternehmen bessere Informationen über die Details von Verträgen, die Qualität und technische Eigenschaften ihrer Internetzugänge sicherstellen will. In der von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegten Verordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt werden die Unternehmen verpflichtet, den Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt.

19.10.16 - Ein Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, anerkannten Umweltverbänden die Möglichkeit einzuräumen, ein breiteres Feld behördlicher Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung von Klagerechten in Umweltangelegenheiten ist bei einer Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiegend auf Kritik gestoßen. Mit der Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und weiterer Gesetze will die Bundesregierung völker- und europarechtliche Vorgaben in deutsches Recht umsetzen. Bedarf besteht, weil etwa die 5. Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) die deutsche Umsetzung in zwei Punkten für völkerrechtswidrig erklärt hatte. Auch vom Bundesverwaltungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof war dem Gesetzgeber Nachbesserungsbedarf attestiert worden.

19.10.16 - 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex): 2009 habe Referat konkrete Hinweise auf Steuergestaltungen mit Hilfe von Cum/Ex-Geschäften erhalten und sofort den Minister informiert
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nach den Worten eines ehemaligen Referatsleiters bei der Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte auch auf den Bankenverband verlassen. Erschwert worden sei dies auch durch eine permanente Personalknappheit, sagte der ehemalige Steuerreferatsleiter im BMF, Michael Gierlich, vor dem 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex). Zusammen mit Gierlich waren zwei weitere ehemalige Ministeriumsbeamte sowie eine Referatsleiterin aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur 20. Sitzung des Ausschusses geladen. Gierlich, 69, war von 2001 bis zu seiner Pensionierung Referatsleiter in der Steuerabteilung des Ministeriums. Mit dem Thema der steuerbetrügerischen Cum/Ex-Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag herum sei er erstmals 2002 mit dem Schreiben des Bankenverbandes konfrontiert worden, in dem die Banken das Problem schilderten und einen Vorschlag für dessen Lösung unterbreiteten.


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