01.09.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Cyber Intelligence, auch Cyber Threat Intelligence oder nur Threat Intelligence, ist keine neue Disziplin innerhalb der Informationssicherheit
Dank des europäischen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucher und Unternehmen seit dem 14. Juli 2017 grenzüberschreitende Streitfälle schneller und kostengünstiger regeln



01.09.17 - Mit Cyber Intelligence gegen Bedrohungen - Mit mehr Wissen besser geschützt?
Cyber Intelligence, auch Cyber Threat Intelligence oder nur Threat Intelligence, ist keine neue Disziplin innerhalb der Informationssicherheit. Die US-amerikanische National Security Alliance hat gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Deloitte bereits 2011 verlautbaren lassen, dass Cyber Intelligence tatsächlich so etwas wie die intelligentere Art und Weise ist, mit Datenschutzverletzungen und Bedrohungsszenarien umzugehen. Zitat: "The consultancy Deloitte deems cyber intelligence as a vastly more sophisticated and full set of threat management tactics (than IT security itself), providing tools to move to a more proactive, over-the-horizon threat awareness posture."

01.09.17 - Klarstellung: Europas Bankenreform hat schon einiges erreicht – auch in Italien
Die Europäische Kommission hat jüngst die von Italien geplanten Beihilfen für drei italienische Banken genehmigt. Anders als in einigen Medienberichten dargestellt, hat die Kommission dabei in jedem einzelnen Fall buchstabengetreu die EU-Beihilfevorschriften und die neuen europäischen Bankenregeln befolgt, die von allen EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beschlossen worden waren. Zur Vollendung der europäischen Bankenunion bleibt zwar noch viel zu tun, aber es wurde auch schon viel erreicht. In einer Klarstellung geht die Vertretung der Europäischen Kommission auf einzelne, in der deutschen Debatte oft vorgebrachte Kritikpunkte ein.

01.09.17 - Neues Streitbeilegungsverfahren für grenzüberschreitende Bagatellfälle gilt seit dem 14. Juli 2017
Dank des europäischen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucher und Unternehmen seit dem 14. Juli 2017 grenzüberschreitende Streitfälle schneller und kostengünstiger regeln. EU-Justizkommissarin Vera Jourová erklärte dazu: "Dank dieses einfachen und schnellen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, jetzt ohne Bedenken in anderen europäischen Ländern einkaufen. Bei Problemen oder Ausbleiben der Lieferung dürfen die Käufer bei Waren bis zu einem Wert von 5000 Euro in Zukunft mit einer schnellen Erstattung rechnen."

01.09.17 - VW-Verstoß gegen EU-recht: Europäische Kommission fordert weitere Klarstellung von Deutschland
Die EU-Kommission hat Deutschland und weitere vier Mitgliedstaaten um ergänzende Informationen über die jeweilige Anwendung der EU-Typgenehmigungsvorschriften gebeten. Nach sorgfältiger Prüfung der Antworten Deutschlands, Luxemburgs, Spaniens und des Vereinigten Königreichs auf die Aufforderungsschreiben vom Dezember 2016 ersucht die Kommission in ergänzenden Aufforderungsschreiben um weitere Klarstellung in der Frage, warum diese Mitgliedstaaten keine Sanktionen gegen Volkswagen verhängt haben, obwohl VW nach EU-Recht verbotene Abschalteinrichtungen verwendete.


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