07.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Datenschutzbeauftragte begrüßt die zügige Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die ab 2018 geltenden EU-Vorgaben
Der Finanzausschuss hat als Maßnahme gegen schädliche Steuerpraktiken unter anderem eine sogenannte Lizenzschranke beschlossen. Außerdem wurde zur Entlastung besonders der mittelständischen Wirtschaft die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter stark erhöht
07.06.17 - Licht und Schatten: Bundestag verabschiedet neues Datenschutzrecht
Die Datenschutzbeauftragte begrüßt die zügige Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die ab 2018 geltenden EU-Vorgaben. So hat der Bundestag die Rechte der Betroffenen auf Information, Auskunft und Löschung im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung spürbar gestärkt. Die eingeschränkten Kontrollrechte der Datenschutzbehörden sind jedoch kritisch zu sehen. Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Das am Donnerstag verabschiedete Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz greift dies auf und wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
07.06.17 - DVD nennt neues Bundesdatenschutzgesetz einen Rückschritt
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) bedauert, dass der Bundestag den Kabinettsentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung als "Bundesdatenschutzgesetz" ohne wesentliche Änderungen verabschieden möchte. Der nun dem Bundestag vorliegende Gesetzesvorschlag verkehrt europäische Regelungen in ihr Gegenteil und hätte einen massiven Rückfall Deutschlands im Bereich des Datenschutzes zur Folge. Er verstößt in einigen wesentlichen Punkten, etwa bei den Auskunfts- und Transparenzrechten der Betroffenen oder im Hinblick auf eine unabhängige Datenschutzkontrolle gegen das in Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta garantierte Grundrecht auf Datenschutz sowie gegen die europäischen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Hierauf hat die DVD schon in ihrer Stellungnahme vom 01.02.2017 hingewiesen, ohne dass die kritischen Aspekte aufgegriffen wurden.
07.06.17 - Einführung der Lizenzschranke betrifft große Konzerne, deren deutsche Tochtergesellschaften für die Nutzung von Lizenzen
Der Finanzausschuss hat als Maßnahme gegen schädliche Steuerpraktiken unter anderem eine sogenannte Lizenzschranke beschlossen. Außerdem wurde zur Entlastung besonders der mittelständischen Wirtschaft die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter stark erhöht. Nachdem die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD insgesamt acht Änderungsanträge beschlossen hatten, stimmte der Finanzausschuss dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
07.06.17 - Rechtswidriger Ermessensverwaltungsakt nicht durch das Nachschieben einer Begründung "geheilt" werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14 entschieden, dass ein nicht ausreichend begründeter (und damit rechtswidriger) Ermessensverwaltungsakt nicht durch das Nachschieben einer Begründung "geheilt" werden kann, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat. Gegenstand des Urteils war die Aufforderung des Finanzamts (FA) an die Kläger, ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen verlängert sich die gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (31. Mai) bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn die Steuererklärung durch eine Person i.S. der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (z.B. einen Steuerberater) angefertigt wird.
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