08.12.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung "Vergleichsportale" im Internet eingeleitet
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 23. August 2017 I R 52/14 und X R 38/15 entschieden, dass der sog. Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden darf



08.12.17 - Konsequenzen aus den Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften
Aus den bisher 23 abgeschlossenen Fallkomplexen im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag von Aktien sind den Finanzbehörden bisher rund 436 Millionen Euro zugeflossen. Alle abgeschlossenen Fallkomplexe seien für die Finanzverwaltung positiv ausgegangen, berichtet die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

08.12.17 - Sog. Sanierungserlass ist nicht auf Altfälle anwendbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 23. August 2017 I R 52/14 und X R 38/15 entschieden, dass der sog. Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden darf. Der Große Senat des BFH hatte den sog. Sanierungserlass mit Beschluss vom 28. November 2016 GrS 1/15 verworfen, weil er gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Das BMF hat die Finanzämter daraufhin angewiesen, den sog. Sanierungserlass in allen Fällen, in denen die an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis (einschließlich) 8. Februar 2017 (Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses des Großen Senats des BFH) endgültig auf ihre Forderungen verzichtet haben, gleichwohl weiterhin uneingeschränkt anzuwenden (Schreiben vom 27. April 2017, BStBl I 2017, 741).

08.12.17 - EuGH-Generalanwalt: Keine Verantwortungslücken im Datenschutz bei dem Betrieb von Facebook-Fanpages
Darf ein Unternehmen eine Facebook-Seite betreiben, ohne sich darum zu kümmern, ob Facebook das Datenschutzrecht einhält? Das ist die Kernfrage eines Verfahrens aus 2011, das über mehrere Instanzen zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gelangt ist. Nach der mündlichen Verhandlung am 27. Juni 2017 hat nun der Generalanwalt seine Schlussanträge vorgestellt. Das Gericht wird seine endgültige Entscheidung voraussichtlich in einigen Monaten treffen. Das Verfahren beruht auf einer Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (WAK) aus dem Jahre 2011, die Facebook-Seite (Fanpage) der WAK aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren.

08.12.17 - Bundeskartellamt startet Untersuchung von Vergleichsportalen
Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung "Vergleichsportale" im Internet eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Millionen von Verbrauchern informieren sich alltäglich mit Hilfe von Vergleichsportalen im Internet. Buchungen über hohe Beträge und weitreichende Vertragsabschlüsse werden von den Angaben der Portale beeinflusst. Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher sich dabei auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können." Die Untersuchung des Bundeskartellamtes wird sich auf Vergleichsportale im Internet aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie konzentrieren. Die Behörde wird zahlreiche Betreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen, Verfügbarkeiten oder relevante Marktabdeckung befragen, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können


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