20.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen
Verlässliche Stammdaten sind eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Industrie-4.0-Anwendungen




20.06.17 - Verlässliche Stammdaten sind zentrale Voraussetzung für Industrie 4.0
Verlässliche Stammdaten sind eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Industrie-4.0-Anwendungen. Das gilt sowohl für den Datenaustausch über innerbetriebliche Systeme, als auch zwischen Geschäftspartnern und externen Systemen. Allerdings haben Unternehmen oft noch mit Datenmanagement-Problemen zu kämpfen. Daten sind über verschiedene Datensilos verstreut, dabei unterschiedlich strukturiert und definiert, nicht zugreifbar, haben keine ausreichende Datenqualität und sind schlecht dokumentiert. Kurzum: Es fehlt an einem geeigneten Daten- und insbesondere auch Stammdatenmanagement.

20.06.17 - Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 2017 I R 70/15 können für diese Verpflichtungen Rückstellungen erst gebildet werden, wenn sie sich durch den Erlass einer sog. Abholanordnung hinreichend konkretisiert haben. Nach dem ElekroG müssen sich Gerätehersteller bei einer Gemeinsamen Stelle registrieren und dort die in Verkehr gebrachten Geräte melden. Die Gemeinsame Stelle ermittelt sodann den Umfang der Abholpflichten, erlässt im Rahmen einer Beleihung Abholanordnungen und koordiniert die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Abholung der Geräte.

20.06.17 - Entwurf sieht unter anderem vor, dass Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen dürfen
Die von der Deutschen Bundesregierung geplanten Verbesserungen für Kunden bei Kartenzahlungen sind bei Verbraucherschützern auf positive Resonanz gestoßen. Es werde ausdrücklich begrüßt, dass das "Bezahlen nur für das Bezahlen" in starkem Maße eingeschränkt werden solle, erklärte die Verbraucherzentrale (Bundesverband) in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Es werde dann "endlich wieder über die Endpreise" gesprochen, so die Organisation zu den heute vielfach üblichen Angaben eines Grundpreises, auf den dann Gebühren aufgeschlagen würden. In der Anhörung ging es um den von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie.

20.06.17 - Bürokratischer Aufwand in Deutschland: Die Folgekosten durch Neuregelungen und Gesetze für die Wirtschaft haben sich in den Jahren 2015 und 2016 um etwa 1,5 Milliarden Euro verringert
Der bürokratische Aufwand in Deutschlands Ämtern, Behörden und Unternehmen sinkt langsam, aber stetig - diese Bilanz geht aus dem "Bericht der Bundesregierung 2016 nach Paragraph 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates" hervor, der als Unterrichtung zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode vorliegt. So hätten sich die Folgekosten durch Neuregelungen und Gesetze für die Wirtschaft in den Jahren 2015 und 2016 um etwa 1,5 Milliarden Euro im Saldo verringert. Nicht berücksichtigt sind den Angaben zufolge dabei Sondereffekte, die sich aus der im Juni 2016 beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns ergeben haben. Es koste Arbeitgeber jährlich etwa eine Milliarde Euro, diesen Beschluss umzusetzen, heißt es in der Unterrichtung.


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