24.10.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das am 21. September 2017 vorläufig in Kraft tretende Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) wird europäischen Unternehmen jährlich Einsparungen von 590 Mio. Euro bringen
Mit der Verordnung über den freien Fluss nicht personenbezogener Daten schlägt die Kommission einen neuen Grundsatz vor, wonach Datenlokalisierungsanforderungen abgeschafft und den zuständigen Behörden Zugangsrechte zur ordnungspolitischen Kontrolle gewährt werden



24.10.17 - Ein Rahmen für den freien Fluss nicht personenbezogener Daten in der EU
Mit der Verordnung über den freien Fluss nicht personenbezogener Daten schlägt die Kommission einen neuen Grundsatz vor, wonach Datenlokalisierungsanforderungen abgeschafft und den zuständigen Behörden Zugangsrechte zur ordnungspolitischen Kontrolle gewährt werden. In Kombination mit den europäischen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, die mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eingeführt wurden, schaffen die neuen Maßnahmen einen gemeinsamen europäischen Datenraum – ein wesentliches Element der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.

24.10.17 - Vorläufiges Inkrafttreten von CETA soll nach Meinung der Kommission der EU spürbare Vorteile bringen
Das am 21. September 2017 vorläufig in Kraft tretende Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) wird europäischen Unternehmen jährlich Einsparungen von 590 Mio. Euro bringen. Durch das Abkommen schafft Kanada die Zölle auf 98 Prozent aller zwischen der EU und Kanada gehandelten Waren ab. Auch die 500 Millionen Verbraucher in der EU werden durch eine größere Warenauswahl bei gleichbleibenden hohen EU-Standards profitieren. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begrüßte diesen Meilenstein in der Handelspolitik der EU: "Dieses Abkommen steht für genau die Handelspolitik, die wir uns wünschen: Sie soll ein Instrument für Wachstum sein, vom dem die europäischen Unternehmen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger profitieren, und uns gleichzeitig helfen, unsere Werte zu schützen, die Globalisierung zu meistern und globale Handelsregeln zu gestalten."

24.10.17 - Compliance im Finanzwesen: Europäische Kommission schlägt Festigung und vertiefte Vernetzung der europäischen Finanzaufsicht der Kapitalmarktunion vor
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Reformen zielen darauf ab die Finanzmärkte stärker zu vernetzen und den Weg zur Kapitalmarktunion zu ebnen. Gleichzeitig, sollen die Reformen Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in Europa zu fördern und die Wirtschafts- und Währungsunion stärken. In seiner Rede zur Lage der Union hob Präsident Juncker die Bedeutung der Kapitalmarktunion, eines der Leitprojekte der Kommission, hervor. Die Vorschläge umfassen auch Maßnahmen, mit denen die Entwicklung von Finanztechnologien (FinTech) gefördert und dafür gesorgt werden soll, dass Nachhaltigkeitsaspekte in der Aufsichtspraxis auf europäischer Ebene systematisch berücksichtigt werden.

24.10.17 - Abbau grenzbezogener Hindernisse: EU-Kommission richtet Anlaufstelle ein
150 Millionen Menschen wohnen in den Grenzregionen der EU. Um das wirtschaftliche Potenzial dort voll auszuschöpfen, richtet die EU-Kommission die Anlaufstelle "Grenze" ein, die den Regionen maßgeschneiderte Unterstützung bieten soll, wenn es darum geht, Hindernisse für grenzüberschreitende Beschäftigung und Investitionen abzubauen. Für Unternehmen, Arbeitskräfte und Studierende ist das Lavieren zwischen verschiedenen Verwaltungs- und Rechtssystemen immer noch komplex und kostspielig. Präsident Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union 2017 zu Fairness innerhalb unseres Binnenmarktes aufgerufen – die Anlaufstelle "Grenze" wird die Grenzregionen mit diversen konkreten Maßnahmen dabei unterstützen, besser zusammenzuarbeiten.


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