27.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verstößt der StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom gegen die Regeln der Netzneutralität
Verbraucher beschweren sich immer häufiger über unerlaubte Werbeanrufe: Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung beim Deutschen Bundestag einzubringen
27.06.17 - Bundesgerichtshof (BGH) zum Zu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Unterlassung von Äußerungen in einem Bewertungsportal in Anspruch. Der Beklagte betreibt im Internet ein Portal, in das Patienten ihre Bewertung von Kliniken einstellen können. Die Klägerin betreibt eine Klinik für HNO- und Laser-Chirurgie. Ein am Rechtsstreit nicht beteiligter Patient, der in der Klinik der Klägerin an der Nasenscheidewand operiert worden war und bei dem 36 Stunden nach der Operation und nach Verlegung in ein anderes Krankenhaus eine Sepsis aufgetreten war, stellte auf dem Portal des Beklagten einen Erfahrungsbericht über die Klinik der Klägerin ein.
27.06.17 - Verbraucherzentrale Bundesverband: Das "StreamOn"-Angebot der Deutschen Telekom verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verstößt der StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom gegen die Regeln der Netzneutralität. Er bringt langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher: weniger Wahlfreiheit und teurere Tarife. Der vzbv fordert die Bundesnetzagentur auf, den Tarif zu verbieten. Das "StreamOn"-Angebot der Deutschen Telekom verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität. Es bringt langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher. Zu dieser Einschätzung kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Stellungnahme. Er fordert die Bundesnetzagentur auf, das Angebot zu verbieten. "Das StreamOn-Geschäftsmodell der Deutschen Telekom verletzt die Netzneutralität. Es verringert auf lange Sicht die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Streamingdiensten, führt zu höheren Mobilfunkpreisen und wirkt sich negativ auf Innovationen aus. Daher sollte die Bundesnetzagentur das Angebot verbieten", sagt Florian Glatzner, Medienexperte beim vzbv.
27.06.17 - Bundesrat beschließt Gesetzesinitiative, um unerlaubte Telefonwerbung zu bekämpfen
Verbraucher beschweren sich immer häufiger über unerlaubte Werbeanrufe. Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Länder wollen lästigen Werbeanrufen durch Entzug des wirtschaftlichen Anreizes ein Ende setzen. Der vzbv begrüßt diese Initiative und fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die vorgeschlagenen Regelungen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. "Konsequentes gesetzliches Handeln bei unerlaubter Telefonwerbung ist überfällig", sagt Heike Schulze, Referentin für Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Es ist nach wie vor ein großes Problem, dass Verbraucher durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt und ihnen auf diesem Wege Verträge untergeschoben werden. Das muss endlich unterbunden werden. Nun können Regierung und Abgeordnete zeigen, ob ihnen der Schutz der Verbraucher vor solch üblen Maschen wirklich wichtig ist."
27.06.17 - Datenschutz: Umsetzung der EU-Verordnung steckt häufig in den Kinderschuhen
Beim Juristischen Forum von Konica Minolta IT Solutions drehte sich alles rund um die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es zeigte sich: Branchenübergreifend stehen viele Unternehmen immer noch ganz am Anfang. Die Unsicherheit in Unternehmen ist groß, denn die konkrete Umsetzung der neuen Verordnung ist komplex und feste Fahrpläne gibt es nicht. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) bringt eine Vielzahl an Veränderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich. Unternehmen müssen die neuen Anforderungen im Bereich Datenschutz bis zum 25. Mai 2018 erfüllen. Aus dem Forum ging hervor, dass in den Unternehmen nicht nur ein punktueller, sondern ein grundlegender Informationsbedarf besteht. "Die Anpassung an die neuen Anforderungen ist für viele Unternehmen eine echte Mammut-Aufgabe – und zwar unabhängig davon, welcher Branche sie angehören", erläutert Florian Goldenstein, Senior Consultant IT Security bei Konica Minolta IT Solutions.
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