01.08.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ein Entwurf sieht vor, dass nicht für alle öffentlichen Angebote von Wertpapieren ein Prospekt vorgelegt werden muss
Der Deutsche Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze


01.08.18 - In einem Gesetzentwurf heißt es, im Fall der Vorratsdatenspeicherung habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits unmissverständlich festgestellt, dass diese Maßnahme gegen die europäischen Grundrechte verstößt, und deutsche Gerichte folgten dieser Ansicht
Die von der FDP-Fraktion mit einem Gesetzentwurf angestrebte Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung war Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Unter Leitung des Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) befragten die Abgeordneten neun Experten aus Praxis und Wissenschaft, die den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte unterschiedlich bewerteten. Zur Debatte stand daraus der Themenkomplex Vorratsdatenspeicherung. In dem Entwurf heißt es, im Fall der Vorratsdatenspeicherung habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits unmissverständlich festgestellt, dass diese Maßnahme gegen die europäischen Grundrechte verstößt, und deutsche Gerichte folgten dieser Ansicht.

01.08.18 - Finanzmarkt-Compliance: Ausnahmen von der Prospektpflicht - Finanzinstitute dürften danach bei Emissionen bis fünf Millionen Euro auf die Herausgabe von Wertpapierprospekten verzichten
Der Deutsche Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme der Länderkammer heißt es, der Entwurf der Regierung sehe für Ausnahmen von der Prospektpflicht zwei Grenzen vor: Finanzinstitute dürften danach bei Emissionen bis fünf Millionen Euro auf die Herausgabe von Wertpapierprospekten verzichten, bei allen anderen Emittenten seien es acht Millionen Euro.

01.08.18 - Finanzmarkt-Compliance und Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses haben die Sachverständigen Planungen der Bundesregierung zur Verbesserung des Anlegerschutzes zum Teil heftig kritisiert. Laut deutscher Kreditwirtschaft droht sogar eine "Entmündigung der Anleger". Grundlage der von der Finanzausschussvorsitzenden Sabine Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Anhörung war der von der Deutschen Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze. Der Entwurf sieht vor, dass nicht für alle öffentlichen Angebote von Wertpapieren ein Prospekt vorgelegt werden muss.

01.08.18 - Compliance: Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien
Die Immobilienwirtschaft ist nach Ansicht der Bundesregierung besonders anfällig für Geldwäsche. Aufgrund der hohen Transaktionsvolumina handele es sich um einen Sektor mit herausgehobenem Risiko, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Die in diesem Bereich regelmäßig vorhandene Wertstabilität eröffnet die Möglichkeit, insbesondere hohe Bargeldsummen zu platzieren." Beim Kampf gegen Geldwäsche verweist die Regierung auf die kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zur 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie.


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