06.06.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat jüngst das Verhältnis der neuen Datenschutz-Grundverordnung zum bestehenden Telemediengesetz (TMG) bewertet
Ob im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2024, um deren Austragung sich der Deutsche-Fußball-Bund (DFB) bemüht, Steuererleichterungen für die Union of European Football Associations (UEFA) geplant sind, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen


06.06.18 - Bitkom kritisiert Position der Datenschutzkonferenz zu Webtracking
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat jüngst das Verhältnis der neuen Datenschutz-Grundverordnung zum bestehenden Telemediengesetz (TMG) bewertet. Nach Auffassung der Datenschutzkonferenz würde die ab 25. Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung die bisherigen Vorschriften des Telemediengesetzes zum Webtracking komplett ersetzen. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom ist diese Auslegung falsch und der Zeitpunkt der Aussage äußerst unglücklich. "Diese Interpretation der Rechtslage wenige Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung kommt zur Unzeit für Unternehmen", sagt Susanne Dehmel aus der Bitkom-Geschäftsleitung und dort für Recht und Sicherheit zuständig. "Webseitenbetreiber müssten ihre bislang rechtmäßigen Prozesse innerhalb kürzester Zeit umstellen. Das ist kaum leistbar und das müssten auch die Aufsichtsbehörden wissen."

06.06.18 - Revision der Entsenderichtlinie: Ambitionierte Überarbeitung des Rechtsrahmens
Deutschland und Frankreich haben sich in den Verhandlungen über eine Revision der Entsenderichtlinie für eine ambitionierte Überarbeitung des Rechtsrahmens eingesetzt. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

06.06.18 - Laut Medienberichten bestehen Pläne seitens der Bundesregierung, dass der europäische Fußballverband, die Union of European Football
Ob im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2024, um deren Austragung sich der Deutsche-Fußball-Bund (DFB) bemüht, Steuererleichterungen für die Union of European Football Associations (UEFA) geplant sind, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen. Die Fraktion beruft sich dabei auf entsprechende Presseveröffentlichungen. Danach soll die UEFA keine Einkommen- und Körperschaftsteuer bezahlen müssen, sollte Deutschland Austragungsort der Fußball-Europameisterschaft 2024 werden. Gefragt wird unter anderem auch nach der Rechtsgrundlage für solche Steuererleichterungen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage begrüßen die Abgeordneten die Bewerbung des DFB für die Europameisterschaft 2024. "Gleichzeitig sehen wir internationales Steuerdumping und systematische Steuererleichterungsstrategien von multinationalen Unternehmen und transnationalen Organisationen äußerst kritisch", heißt es.

06.06.18 - Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
Beteiligt sich der Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu gewerblichen Einkünften führen soll, ist er berechtigt, den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend zu machen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16 in einem Musterverfahren für mehr als 1400 geschädigte Anleger entschieden. Im Streitfall hatte der Kläger mit mehreren Gesellschaften der X-Gruppe Verträge über den Erwerb von Blockheizkraftwerken abgeschlossen und die Kaufpreise gezahlt. Den späteren Betrieb der Blockheizkraftwerke hatte er vertraglich an die X-Gruppe übertragen; die wirtschaftlichen Chancen und Risiken aus dem Betrieb sollten beim Kläger liegen. Tatsächlich hatten die Verantwortlichen der X-Gruppe jedoch niemals beabsichtigt, die Blockheizkraftwerke zu liefern. Sie hatten vielmehr ein betrügerisches "Schneeballsystem" aufgezogen und wurden hierfür später strafrechtlich verurteilt.


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