09.08.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage für die dort stattfindende Datenverarbeitung datenschutzrechtlich mitverantwortlich sind
Verarbeitet der Betreiber einer Fanpage auf einem sozialen Netzwerk personenbezogene Daten, dann sind sowohl der Betreiber als auch das soziale Netzwerk für den Schutz dieser Daten verantwortlich
09.08.18 - EuGH erweitert datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit ganz erheblich
Verarbeitet der Betreiber einer Fanpage auf einem sozialen Netzwerk personenbezogene Daten, dann sind sowohl der Betreiber als auch das soziale Netzwerk für den Schutz dieser Daten verantwortlich. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Dazu teilt Tim Wybitul, Partner bei Hogan Lovells in Frankfurt, mit: "Zwar ging es in dem Verfahren formal um das alte, bis Ende Mai geltende deutsche Datenschutzrecht. Doch mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union hat der Gesetzgeber die Haftung noch einmal drastisch verschärft."
09.08.18 - Betreiber sogenannter Facebook-Fanpages sind gemeinsam mit Facebook selbst für die von dem sozialen Dienst gesammelten Daten der Fanpage-Besucher verantwortlich sind
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt im Grundsatz das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass Betreiber von Facebook-Fanseiten datenschutzrechtlich gemeinsam mit Facebook für die von dem Sozialen Dienst auf ihren Seiten gesammelten Nutzer-Daten verantwortlich sind. "Das ist ein Meilenstein für die Klärung datenschutzrechtlicher Verantwortung generell bei Online-Sachverhalten", sagte der BvD-Vorstand Dr. Kai-Uwe Loser nach dem Urteil in Berlin.
09.08.18 - Betreiber von Facebook-Fanpages können für Datenverarbeitungen von Facebook (mit)verantwortlich sein
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit einem Urteil bestätigt, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage – neben Facebook – datenschutzrechtlich dafür verantwortlich ist, dass Facebook Daten der Fanpagebesucher zur Erstellung von Besucherstatistiken erhebt. Ausgangspunkt der Entscheidung ist ein seit 2011 anhängiger Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Das Unternehmen vertrat die Auffassung, es dürfe eine Facebook-Fanpage betreiben, ohne sich darum kümmern zu müssen, ob Facebook das Datenschutzrecht einhält.
09.08.18 - Bestätigung der Rechtsauffassung deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage für die dort stattfindende Datenverarbeitung datenschutzrechtlich mitverantwortlich sind. Für die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, ist die Entscheidung eine klare Bestätigung der Rechtsauffassung deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden: Wieder einmal hat der EuGH mit einem Urteil die wichtige Rolle des Datenschutzes hervorgehoben. Gerade in der immer weiter digitalisierten Welt darf es nicht die Möglichkeit geben, sich seiner datenschutzrechtlichen Verantwortung zu entziehen.
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