11.06.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Ein (islamischer) Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes/eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig
Vertreter der deutschen Wirtschaft haben in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses vor weiteren Belastungen der Unternehmen vor dem Hintergrund des stärker werdenden internationalen Steuerwettbewerbs gewarnt und sich gegen Versuche ausgesprochen, eine neue Digitalsteuer einzuführen
11.06.18 - Die richtigen Lehren aus dem Facebook-Skandal ziehen
Neben der aktuellen Entschließung der 95. Datenschutzkonferenz aus der vergangenen Woche begrüßt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, dass der Deutsche Bundestag die aktuelle Diskussion über Facebook und Cambridge Analytica dazu nutzt, das Risiko der Datenverarbeitung im Internet grundlegend aufzuarbeiten. Andrea Voßhoff sagte: "Der aktuell diskutierte Vorfall hat die Risiken der Datenverarbeitung bei Facebook ans Licht geholt. Diese dürfen jetzt nicht wieder im Dunkeln versinken. So gravierend die Vorwürfe dabei sein mögen, dürfen sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie vermutlich nur ein kleines Puzzlestück des datenschutzrechtlich problematischen Geschäftsmodells von entsprechenden Unternehmen sind.
11.06.18 - Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins
Ein (islamischer) Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes/eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. März 2018 V R 36/16 wird bei ausdrücklicher Erwähnung des Vereins in einem Verfassungsschutzbericht widerlegbar davon ausgegangen, dass dieser extremistische Bestrebungen fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt (§ 51 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung). Diese Vermutung ist erst dann widerlegt, wenn der volle Beweis des Gegenteils erbracht wird. Die dafür erforderliche Würdigung obliegt in erster Linie dem Finanzgericht (FG).
11.06.18 - Erst 1976 sind Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit verabschiedet worden, die 1978 in Kraft traten
Die Gesundheitsbehörden verfügen über relativ wenige Informationen zu Medikamentenversuchen an Heimkindern in den Jahren zwischen 1949 und 1975. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. So sei erst 1961 das Arzneimittelgesetz (AMG) eingeführt worden. Das AMG von 1961 und die früheren gesetzlichen Vorschriften hätten weder Regelungen für die Zulassung von Arzneimitteln noch für klinische Prüfungen vorgesehen. Erst 1976 seien Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit verabschiedet worden, die 1978 in Kraft traten. Seither würden Zulassungsverfahren und ein klinischer Wirksamkeitsnachweis für Fertigarzneimittel gefordert sowie Schutzvorschriften für Probanden in klinischen Studien und für Patienten geregelt.
11.06.18 - Fachgespräch des Finanzausschuss: Niedrigbesteuerung in einem Land sei noch lange keine Steuerschädlichkeit - Es müssten andere Dinge hinzukommen, etwa eine Subventionierung
Vertreter der deutschen Wirtschaft haben in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses vor weiteren Belastungen der Unternehmen vor dem Hintergrund des stärker werdenden internationalen Steuerwettbewerbs gewarnt und sich gegen Versuche ausgesprochen, eine neue Digitalsteuer einzuführen. Im Zusammenspiel mit der bereits erfolgten Umsetzung der internationalen Vorschläge gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (sogenannte BEPS-Maßnahmen) habe sich die Ausgangslage der Wettbewerbsfähigkeit für die deutschen Unternehmen deutlich verschlechtert, erklärte Berthold Welling vom Verband der Chemischen Industrie in seiner Stellungnahme und stellte fest: "Nach wie vor versteuern viele Unternehmen mit einem Stammhaus in Deutschland einen überproportional hohen Anteil ihrer Gewinne in Deutschland." Trotz BEPS habe sich der Steuerwettbewerb erhöht. Welling verlangte eine Entlastung der Unternehmen.
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