18.04.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Viele Verbraucher nehmen sich jetzt einen "Frühjahrsputz" ihrer Finanz-Unterlagen vor - Eine wichtige Frage dabei ist jedes Jahr: Wie lange müssen Kontoauszüge eigentlich aufbewahrt werden?
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) führt derzeit eine Prüfung der in der EU vorgenommenen Kontrollen ökologisch erzeugter Lebensmittel durch



18.04.18 - Verbraucher-Tipp: Wie lange muss man eigentlich Kontoauszüge aufbewahren?
Viele Verbraucher nehmen sich jetzt einen "Frühjahrsputz" ihrer Finanz-Unterlagen vor. Eine wichtige Frage dabei ist jedes Jahr: Wie lange müssen Kontoauszüge eigentlich aufbewahrt werden? Die Antwort: Eine einheitliche Frist oder Verpflichtung für Verbraucher, Kontoauszüge aufzubewahren, gibt es nicht. Denn gesetzlich sind Privatpersonen nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzubewahren. Eine Ausnahme sind Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen. Diese Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden. Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

18.04.18 - EU-Prüfer untersuchen Kontrollsystem für ökologisch erzeugte Lebensmittel
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) führt derzeit eine Prüfung der in der EU vorgenommenen Kontrollen ökologisch erzeugter Lebensmittel durch. Die Prüfer nehmen das Kontrollsystem ins Visier, das die Produktion, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse regelt. Sie werden bewerten, ob die Verbraucher heute stärker als zum Zeitpunkt der letzten Prüfung dieses Sektors durch den Hof im Jahr 2012 darauf vertrauen können, dass Erzeugnisse tatsächlich ökologisch sind. Außerdem haben die Prüfer für alle, die sich für dieses Thema interessieren, ein Hintergrundpapier zum EU-Kontrollsystem für ökologisch erzeugte Lebensmittel veröffentlicht. Im Rahmen der ökologischen/biologischen Produktion werden Lebensmittel und sonstige Erzeugnisse so hergestellt, dass natürliche Lebenszyklen respektiert werden.

18.04.18 - Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Die Klägerin ist 1968 geboren. Sie hat ihren 1950 geborenen und 2011 verstorbenen Ehemann im Jahr 1995 geheiratet. Dem verstorbenen Ehemann der Klägerin war von seinem Arbeitgeber unter anderem eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt worden. Nach der Versorgungsordnung setzt der Anspruch auf Leistungen an die Ehegatten voraus, dass sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind. Nach Ansicht des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist die durch diese Altersabstandsklausel bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt.

18.04.18 - Pensionskassenrente - Leistungskürzung - Insolvenz des Arbeitgebers - Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins
Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zur Auslegung und unmittelbaren Geltung von Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG* ersucht. Der Kläger bezieht unter anderem eine Pensionskassenrente, die von der Pensionskasse aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gekürzt wird. In der Vergangenheit hat die frühere Arbeitgeberin des Klägers diese Leistungskürzungen aufgrund ihrer gesetzlichen Einstandspflicht ausgeglichen. Nachdem die Arbeitgeberin zahlungsunfähig geworden ist, fordert der Kläger, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die Leistungskürzungen der Pensionskasse eintritt.


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