23.11.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die öffentliche Gesamtverschuldung aller EU-Mitgliedstaaten betrug zum 31. März 2018 rund 12,8 Billionen Euro
Die Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung soll aufgehoben werden



23.11.18 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Künftig sollen die Behörden die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches hervor. Der Entwurf soll eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit ermöglichen und eine für alle Bundesländer einheitlich anwendbare Regelung festschreiben.

23.11.18 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
Die Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung soll aufgehoben werden. Die Bundesregierung legt dazu einen Gesetzentwurf vor, der Verstöße gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch nicht mehr mit Strafnormen ahnden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 21. September 2016 die entsprechenden Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt. Dafür sollen die Straftatbestände zu Ordnungswidrigkeitstatbeständen abgestuft und stattdessen der bisher geltende Bußgeldrahmen angehoben werden.

23.11.18 - Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen
Die öffentliche Gesamtverschuldung aller EU-Mitgliedstaaten betrug zum 31. März 2018 rund 12,8 Billionen Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Die öffentliche Gesamtverschuldung der Staaten mit Euro-Währung beläuft sich auf rund zehn Milliarden Euro. Banken im Euroraum hätten gegenüber den öffentlichen Haushalten des Euroraums Forderungen in Höhe von 2,5 Billionen Euro, was nach Angaben der Regierung acht Prozent der Bilanzsumme dieser Banken entspricht.

23.11.18 - VW-Musterfeststellungsklage: Meilenstein im Verbraucherschutz oder Mogelpackung im Dieselskandal?
Nun ist es also soweit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) wird in Kooperation mit dem ADAC, vertreten durch eine eigens gegründete "anwaltliche Spezialgesellschaft", am 01.11.2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG aufgrund des Abgasskandals einreichen. "Während die neue Klagemöglichkeit meist als großer Fortschritt für den Verbraucherschutz gefeiert wird, erweist sich die Musterfeststellungsklage für Geschädigte des Dieselskandals im Ergebnis leider als Mogelpackung", konstatieren Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Das Ziel des Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage klingt gut. Die Rechtsdurchsetzung bei unrechtmäßigen Verhaltensweisen von Konzernen soll für gleichartig geschädigte Verbraucher verbessert werden.


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