31.10.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bietet ein Online-Händler gebrauchte Smartphones an, muss er eindeutig darauf hinweisen, dass die Geräte nicht neu sind
Die Deutsche Bundesregierung setzt zur Gefahrenabwehr an Bahnhöfen auf den Ausbau der Videoüberwachungstechnik



31.10.18 - Jeder siebte Bundesbürger kann sich vorstellen, auf diese Weise seine Risiken abzudecken
Wenn in der Wohnung eingebrochen wird, man Schuld an einem Unfall ist oder der Nachbar einen verklagt und man gezwungen ist, zum Anwalt zu gehen, sind die meisten froh, eine entsprechende Versicherung abgeschlossen zu haben. Doch statt sich individuell bei einem etablierten Versicherungskonzern abzusichern, bieten digitale Plattformen auch die Möglichkeit, sich mit Freunden und Bekannten untereinander vor solchen Risiken abzusichern. Solche sogenannten Peer-To-Peer-Versicherungen sind bei den Bundesbürgern heute zwar noch weitgehend unbekannt, haben aber großes Potenzial. So sagen aktuell nur 8 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren, dass sie den Begriff Peer-To-Peer-Versicherung bereits einmal gehört oder gelesen haben.

31.10.18 - Biometrie und Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die Deutsche Bundesregierung setzt zur Gefahrenabwehr an Bahnhöfen auf den Ausbau der Videoüberwachungstechnik. Derzeit würden rund 900 Bahnhöfe mit insgesamt mehr als 6.000 Videokameras überwacht, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Videoanlagen würden kontinuierlich ausgebaut und modernisiert. Bei der an Bahnhöfen eingesetzten Videotechnik handele es sich ausschließlich um konventionelle Systeme. Es würden keine Videokameras mit Gesichtserkennung oder auch biometriegestützte Videoüberwachungssysteme eingesetzt.

31.10.18 - Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Mit der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes will die Deutsche Bundesregierung die sogenannte MCP-Richtlinie ((EU) 2015/2193) umsetzen. Die EU-Richtlinie sieht Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor. Die neue Verordnung soll laut Begründung des Entwurfs die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelten Anforderungen zusammenfassen und hinsichtlich des technischen Standes aktualisieren.

31.10.18 - Amazon muss gebrauchte Smartphones in der Werbung eindeutig kennzeichnen
Bietet ein Online-Händler gebrauchte Smartphones an, muss er eindeutig darauf hinweisen, dass die Geräte nicht neu sind. Der Zusatz "Refurbished Certificate" in der Produktinformation reicht nicht aus. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Internetkonzern Amazon entschieden. "Aus der Amazon-Werbung ging nicht hervor, dass es sich bei den angebotenen Smartphones um Gebrauchtware handelte", kritisiert Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Deshalb war das vermeintlich günstige Angebot irreführend."


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