09.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Beim Bundeskartellamt sind in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 2.686 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden
Die Einführung eines einheitlichen Umsatzsteuersatzes in Höhe von 16 Prozent würde bei Beibehaltung der bestehenden Steuerbefreiungen zu Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von rund elf Milliarden Euro führen



09.09.19 - Unterschiedliche Umsatzsteuersätze: Bundesregierung verteidigt den Umsatzsteuerdschungel
Die Einführung eines einheitlichen Umsatzsteuersatzes in Höhe von 16 Prozent würde bei Beibehaltung der bestehenden Steuerbefreiungen zu Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von rund elf Milliarden Euro führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11256) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10648) mit. Mit dem Übergang zu einem einheitlichen Umsatzsteuersatz würde es zwar zu einer erheblichen Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts kommen. Allerdings wäre eine einheitliche Anwendung des Regelsatzes von 16 Prozent gegenüber dem Status quo mit kaum vertretbaren Umverteilungseffekten zu Lasten von Haushalten mit geringem Einkommen verbunden, erwartet die Bundesregierung.

09.09.19 - Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen
Beim Bundeskartellamt sind in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 2.686 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. Das waren etwa zehn Prozent mehr als in den beiden Jahren zuvor, wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/10900) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2017/2018 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet hervorgeht. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu. 16 Anmeldungen wurden in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurde eine Fusion untersagt. Es handelte sich dabei um den Zusammenschluss des Ticketverkäufers CTS EVENTIM mit Four Artists. Nach Ansicht des Kartellamts würde die Integration eines bedeutenden Veranstalters die bereits bestehende marktbeherrschende Stellung auf dem zweiseitigen Markt für Ticketsystemdienstleistungen verstärken.

09.09.19 - Unterschiedliche Umsatzsteuersätze: Bundesregierung verteidigt den Umsatzsteuerdschungel
Das Bundeskartellamt hat den Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. dabei unterstützt, einen Leitfaden zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bieter- und Liefergemeinschaften in der Transportbetonindustrie zu entwickeln. Den Leitfaden hat der Verband veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Kartellrecht erlaubt selbstverständlich notwendige und sinnvolle Kooperationen zwischen Unternehmen. Auch für unmittelbare Wettbewerber gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Verbände ihre Mitglieder in dieser Hinsicht kartellrechtlich beraten. In Zweifelsfällen können sich die Unternehmen natürlich auch an das Bundeskartellamt wenden."


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