21.05.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Nach mehreren Arzneimittelskandalen reagiert die Deutsche Bundesregierung mit einem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu
21.05.19 - Notwendig, über neue Leitplanken im internationalen Steuersystem nachzudenkend
Die Digitalisierung und Globalisierung der Weltwirtschaft stellt nach Ansicht von Christian von Haldenwang vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) die Bekämpfung illegaler Finanzströme sowie aggressiver Steuerplanung und Steuervermeidung vor große Herausforderungen. Mit Steuerquoten von unter 20 Prozent in manchen Entwicklungsländern sei "kein Staat zu machen", sagte Haldenwang im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
21.05.19 - Die Krankenkassen bekommen bei Produktmängeln, etwa bei einem Rückruf, einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen
Nach mehreren Arzneimittelskandalen reagiert die Deutsche Bundesregierung mit einem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) (19/8753). So soll die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessert werden, unter anderem durch eine Informationspflicht über Rückrufe. Zugleich werden die Rückrufkompetenzen der Bundesoberbehörden bei Qualitätsmängeln oder dem Verdacht einer Arzneimittelfälschung erweitert. Es soll häufiger unangemeldete Kontrollen geben, etwa in Apotheken, die Krebsmittel (Zytostatika) selbst herstellen. Die Krankenkassen bekommen bei Produktmängeln, etwa bei einem Rückruf, einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen. Für Versicherte fällt bei einer Neuverordnung infolge eines Arzneimittelrückrufs die Zuzahlung weg.
21.05.19 - Maßnahmen des Arbeitgebers für die Gesundheitsvorsorge der Belegschaft, die keinen Bezug zu berufsspezifischen Gesundheitsbeeinträchtigungen aufweisen, führen zu Arbeitslohn
Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. November 2018 VI R 10/17 zu einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden. Die im Streitfall von der Klägerin ihren Arbeitnehmern angebotene "Sensibilisierungswoche" umfasste u.a. Kurse zu gesunder Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit. Finanzamt und Finanzgericht (FG) behandelten die Aufwendungen der Klägerin für die Sensibilisierungswoche als Arbeitslohn.
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