22.05.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit den beschlossenen "Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 b DSGVO im Kontext von Online-Dienstleistungen" beschränkt der Europäische Datenschutzausschuss die Möglichkeit für Unternehmen, die Verarbeitung von Daten der Nutzer auf die Rechtsgrundlage "Vertragserfüllung" zu stützen
Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen im Internet vorgelegt
22.05.19 - EU muss treibende Kraft im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität sein
Transparency International hat die Europäischen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten aufgefordert, sich in einer Selbstverpflichtungserklärung zu mehr Integrität und Transparenz in der Europäischen Union zu verpflichten. Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben diesen Pledge bereits unterschrieben: Damit wollen sie sich als Parlamentarierin bzw. Parlamentarier transparent und ethisch verhalten, die Verwendung ihrer Vergütung offenlegen, politische Treffen nur mit registrierten Lobbyisten akzeptieren und darüber Rechenschaft ablegen. Zum anderen werden sie eine Karenzzeit nach Verlassen des EU-Parlaments akzeptieren und keine Lobbyarbeit übernehmen, so lange noch Übergangsgelder ausgezahlt werden.
22.05.19 - Vergleichsportale: Bundeskartellamt möchte Verstöße gegen Verbraucherrechte abstellen und fordert neue Kompetenzen
Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen im Internet vorgelegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit Vergleichsportalen können Verbraucher sich schneller im Netz zurechtfinden und bessere und günstigere Leistungen finden. Wir haben aber auch verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale aufgezeigt. Verbraucher sollten darauf achten, wie ein Ranking tatsächlich zu Stande kommt oder ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind. Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen von angeblichen Knappheiten oder Exklusivangeboten, die vielleicht gar keine sind. Wir haben eine Reihe wichtiger Tipps zum richtigen Umgang mit Vergleichsportalen in dem Bericht und einem Video zusammengestellt."
22.05.19 - Europäischer Datenschutzausschuss verabschiedet Leitlinien zur Interpretation des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO
Mit den beschlossenen "Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 b DSGVO im Kontext von Online-Dienstleistungen" beschränkt der Europäische Datenschutzausschuss die Möglichkeit für Unternehmen, die Verarbeitung von Daten der Nutzer auf die Rechtsgrundlage "Vertragserfüllung" zu stützen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, begrüßt die Annahme der Leitlinien ausdrücklich: Die DSGVO stellt zu Recht strenge Voraussetzungen an die Zulässigkeit einer Einwilligung auf.
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