23.05.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Verhandlungen über die ePrivacy-Verordnung vor den Europawahlen abgeschlossen werden
Der Theologe und Vorsitzende des Ethikrates, Peter Dabrock, befürwortet die kostenlose Abgabe eines Bluttests zur Früherkennung der Trisomie 21 bei schwangeren Frauen



23.05.19 - Verordnung soll den Privatsphärenschutz bei elektronischer Kommunikation stärken, im Prinzip analog zur EU-Datenschutzgrundverordnung
Die Deutsche Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Verhandlungen über die ePrivacy-Verordnung vor den Europawahlen abgeschlossen werden. Nach gegenwärtigem Sachstand sei dies eher unwahrscheinlich, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Derzeit werde ein Vorschlag auf der Grundlage aktueller Präsidentschaftstexte weiterhin auf der Ebene der Ratsarbeitsgruppe diskutiert. Ein genauer Zeitplan liege nicht vor, so die Bundesregierung weiter. Die Verordnung soll den Privatsphärenschutz bei elektronischer Kommunikation stärken, im Prinzip analog zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

23.05.19 - Linke kritisiert: Harmonisierung des Urheberrechts sei mit der Richtlinie nicht erreicht und nationale Sonderwege und Schlupflöcher seien weiter möglich
Ein Antrag der Fraktion Die Linke zur europäischen Urheberrechtsrichtslinie hat den Ausschuss Digitale Agenda unter Leitung von Hansjörg Durz (CSU) in seiner 31. Sitzung beschäftigt. Darin hatte die Fraktion die Deutsche Bundesregierung aufgefordert, bei der anstehenden Abstimmung im Rat der Europäischen Union am kommenden Montag gegen die Annahme der Urhaberrechtsrichtlinie (96/9/EG und 2001/29/EG) zu stimmen. Die Kritik der Fraktion richtet sich vor allem gegen die Regelungen in Artikel 17 (ehemals Artikel 13), durch die Onlineplattformen zum Einsatz technischer Mittel verpflichtet werden, um einer Haftung für über ihre Plattform begangene Urheberrechtsverletzungen zu entgehen.

23.05.19 - Der Ethikratsvorsitzende Peter Dabrock sieht im Bluttest zur Früherkennung des Down-Syndroms keinen Dammbruch
Der Theologe und Vorsitzende des Ethikrates, Peter Dabrock, befürwortet die kostenlose Abgabe eines Bluttests zur Früherkennung der Trisomie 21 bei schwangeren Frauen. Angesichts der Rechtslage und im Vergleich zu dem, was schon bezahlt werde, sehe er keinen Grund dafür, weshalb die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) diesen Test auf das Down-Syndrom bei Risikoschwangerschaften nicht bezahlen sollte, sagte Dabrock der Wochenzeitung "Das Parlament". Der Wissenschaftler von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg geht nicht davon aus, dass mit der kostenlosen Abgabe eines solchen Tests die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche stark steigt.


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