24.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Anforderungen an das Risikomanagement haben sich seit Inkrafttreten des KonTraG (1998) deutlich verändert
Agile Auditing ist ein aktuelles Thema in vielen Unternehmen, da es einen vielversprechenden Lösungsansatz für die aktuellen Herausforderungen darstellt



24.09.19 - Prüfung des Risikomanagements und der neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2
Die Anforderungen an das Risikomanagement haben sich seit Inkrafttreten des KonTraG (1998) deutlich verändert. Diesen Veränderungen wird der Ende 2018 veröffentlichte neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2 gerecht. Neue Anforderungen an das Risikomanagement (zum Beispiel infolge § 93 AktG mit seinen Implikationen für entscheidungsvorbereitende Risikoanalyse) werden ebenso betrachtet wie ältere aus § 91 AktG. So wird die gesetzliche Kernanforderung aus § 91 AktG – frühe Erkennung möglicher bestandsgefährdender Entwicklungen – zum Prüfungsschwerpunkt (zum Beispiel die Risikoaggregationsmodelle, die nötig sind, um bestandsgefährdende Entwicklungen aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken zu erkennen). Der DIIR Revisionsstandard Nr. 2 unterscheidet erstmals die Prüfung von (1) Organisation und Prozessen und (2) betriebswirtschaftlichen Methoden (zum Beispiel zur Risikoquantifizierung und Risikoaggregation).

24.09.19 - Agile Auditing: Die Lösung der Revision für steigende Anforderungen
Agile Auditing ist ein aktuelles Thema in vielen Unternehmen, da es einen vielversprechenden Lösungsansatz für die aktuellen Herausforderungen darstellt. Trotz der hohen Relevanz gibt es jedoch wenig empirische Arbeiten zum Thema Agile Auditing. Die in diesem Beitrag vorgestellte Arbeit liefert Einblicke in die Anwendung von Agile Auditing in nationalen sowie internationalen Innenrevisionen und untersucht relevante Faktoren, welche die Akzeptanz von Agile Auditing bei Auditoren positiv oder negativ beeinflussen. Auf Basis der Ergebnisse werden konkrete Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Implementierung von Agile Auditing in der Unternehmenspraxis gegeben.

24.09.19 - CSR-Berichterstattung mit EU-Rückenwind
Die Erwartungen der verschiedenen Stakeholder an die Berichterstattung der großen, aber auch kleinen Unternehmen haben stark zugenommen: Dazu hat hierzulande das in 2017 in Kraft gesetzte CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-UG) beigetragen, das große Unternehmen von öffentlichem Interesse dazu verpflichtet, über wesentliche nichtfinanzielle Belange Auskunft zu geben. Eine Bestandsaufnahme des aktuellen Entwicklungsstands und ein Ausblick auf neue Akzente waren am 11.4.2019 in Köln Gegenstand der Schmalenbach-Tagung 2019. Hierüber und über einige weitere Schlaglichter der Nachhaltigkeitsproblematik, insbesondere die neuen EU-Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung, wird nachfolgend ein Überblick vermittelt.


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