23.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Überwachung des Risikomanagements ist eine zunehmend bedeutsamere Aufgabe des Aufsichtsrats, an welcher ebenfalls die Arbeitnehmervertreter eines mitbestimmten Aufsichtsrats mitwirken
Die weltweit geltenden beruflichen "Grundlagen für die berufliche Praxis" (IPPF) verlangen von der Internen Revision, ihre Aufgaben objektiv (d. h. in jeder Hinsicht unbeeinflusst) wahrzunehmen, um dadurch eine hohe Arbeitsqualität sicherzustellen
23.09.19 - Cybercrime und Cybersecurity als Gegenstand der Corporate Governance
Die voranschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen bringt neben vielfältigen Vorteilen auch erhebliche Risiken mit sich. Nur wer die Risiken beherrscht, kann die Chancen nutzen. Eine beträchtliche Bedrohung stellt die kriminelle Nutzung digitaler Geräte und Systeme dar. Die Anzahl der Straftaten von Cybercrime innerhalb Deutschlands ist gemäß Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) in 2017 mit 85.960 Delikten weiter ansteigend. Zudem wird eine hohe Dunkelziffer vermutet. Cybersecurity-Experten sind sich sicher: Die Frage ist nicht, ob ein Unternehmen gehackt wird, sondern vielmehr wann es gehackt wird.
23.09.19 - Die Praxis der Unternehmensüberwachung am Beispiel des Risikomanagements
Die Überwachung des Risikomanagements ist eine zunehmend bedeutsamere Aufgabe des Aufsichtsrats, an welcher ebenfalls die Arbeitnehmervertreter eines mitbestimmten Aufsichtsrats mitwirken. Der Beitrag beschreibt auf der Basis einer durch die Hans-Böckler-Stiftung geförderten empirischen Erhebung die gegenwärtige Praxis bei der Einbindung von Arbeitnehmervertretern. Anhand der Umfrageergebnisse und ergänzender Experteninterviews werden Problembereiche sowie Best-Practice-Empfehlungen herausgearbeitet.
23.09.19 - Objektivität als revisorische Herausforderung
Die weltweit geltenden beruflichen "Grundlagen für die berufliche Praxis" (IPPF) verlangen von der Internen Revision, ihre Aufgaben objektiv (d. h. in jeder Hinsicht unbeeinflusst) wahrzunehmen, um dadurch eine hohe Arbeitsqualität sicherzustellen. Auch wenn uneingeschränkte Objektivität als wichtiges Grundprinzip revisorischer Arbeitsweise allseits anerkannt und auch in den "Grundlagen" an verschiedenen Stellen – wie z. B. im "Ethikkodex" oder in der "Definition der Internen Revision" – normiert ist, erscheint die Umsetzung im Tagesgeschäft oft schwieriger als gedacht. Dies kann an der gerade im Mittelstand häufig anzutreffenden Mehrfachbelastung der Internen Revision durch andere Governance-Funktionen wie Risikomanagement, Compliance oder Datenschutz und dem damit verbundenen prüferischen Interessenkonflikt liegen.
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