26.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Für die Norddeutsche Landesbank (NordLB) als sogenanntes bedeutendes Institut existiert ein Abwicklungsplan
Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung wird die geplante Einführung einer Finanztransaktionsteuer keine negativen Effekte auf die Finanzstabilität haben



26.09.19 - Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021
Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung wird die geplante Einführung einer Finanztransaktionsteuer keine negativen Effekte auf die Finanzstabilität haben. In einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, die Erfahrung mit einer Finanztransaktionsteuer in zahlreichen Industrieländern wie zum Beispiel Frankreich, Italien, Belgien, Finnland und Irland würden belegen, dass ein signifikanter Rückgang der Aktienquote im Anlageverhalten der Sparer nicht zu befürchten sei. Der Bundesminister der Finanzen gehe davon aus, dass noch im Jahr 2019 eine Einigung unter den Finanzministern der verstärkten Zusammenarbeit in der Europäischen Union herbeigeführt werden könne.

26.09.19 - Unterstützungsmaßnahmen für die Norddeutsche Landesbank, die möglicherweise staatliche Beihilfen darstellen: Europäische Zentralbank teilt mit, dass der EZB-Bankenaufsicht keine Aufgaben in diesem Bereich übertragen worden seien
Für die Norddeutsche Landesbank (NordLB) als sogenanntes bedeutendes Institut existiert ein Abwicklungsplan. Dies teilt der Einheitliche Abwicklungsausschuss in einer Antwort an den Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) mit, der in Ausübung des bankenunionalen Fragerechts Anfragen an die Europäische Zentralbank (EZB) und den Einheitlichen Abwicklungsfonds gestellt hatte. Die Antworten auf die am 5. März 2019 gestellten Fragen wurden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages als Unterrichtung vorgelegt. Nach Angaben des Abwicklungsausschusses existieren solche Abwicklungspläne auch für fast alle übrigen bedeutenden Institute.

26.09.19 - Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) würde die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit etwaiger geplanter Bankenfusionen überprüfen
Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) würde die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit einer etwaigen geplanten Bankenfusion überprüfen. Damit solle sichergestellt werden, dass eine neue Bankengruppe auf absehbare Zeit in der Lage sei, alle Anforderung der Aufsicht dauerhaft zu erfüllen. Dies teilt die Europäische Zentralbank in einer Antwort auf Fragen des Abgeordneten Danyal Bayaz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 1. April 2019 mit, der damit das bankenunionale Fragerecht ausgeübt hatte. Die Antworten wurden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages als Unterrichtung vorgelegt.Bayaz hatte wissen wollen, ob die EZB seit Bekanntwerden der Fusionspläne von Deutscher Bank und Commerzbank eine mögliche Fusion oder Übernahme besprochen und bewertet habe.


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Weitere Meldungen

25.09.19 - Korruption kostet deutsche Wirtschaft über 400 Milliarden Euro jährlich
Eine Unternehmensbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) kommt zu dem Ergebnis, dass Korruption die deutsche Wirtschaft über 400 Milliarden Euro jährlich kostet. Angesichts dieser Zahlen, die wieder einmal belegen, dass Korruption auch bei uns allgegenwärtig ist, fordert Transparency Deutschland von der Bundesregierung mehr Engagement im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität. Dazu gehören die Einführung eines Unternehmensstrafrechts und eines gesetzlichen Hinweisgeberschutzes sowie Mindeststandards in der Compliance und Nachbesserungen beim Wettbewerbsregister. Neben materiellen Schäden untergräbt Korruption das Vertrauen der Gesellschaft in den Staat und die Integrität der Wirtschaft. Dazu Elmar Schwager, Leiter der Arbeitsgruppe Wirtschaft von Transparency Deutschland: "Die Bundesregierung muss noch in dieser Legislaturperiode die Rahmenbedingungen für integres Wirtschaften setzen – nicht zuletzt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die am Ende als Kunden und Verbraucher den Preis zahlen. Ebenso gilt es all die Unternehmen zu schützen, die Korruption nicht als Geschäftsmodell begreifen und bereits teilweise erhebliche Anstrengungen für die Einführung von Compliance unternommen haben."

25.09.19 - Prüfungsansätze in der Transfusionsmedizin: Ein Leitfaden zur Prüfung des Umgangs mit Blutprodukten am Beispiel von Erythrozytenkonzentraten
Blutprodukte sind eine wertvolle und knappe Ressource, deren Qualitätssicherung und Überwachung strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Zudem stellen sie im Krankenhausbetrieb einen nicht zu unterschätzenden finanziellen Posten dar. Ein sparsamer Umgang mit den vorhandenen Ressourcen, ist sowohl aus medizinischer als auch aus ökonomischer Sicht zu gewährleisten. Bei der Prüfung durch die Interne Revision sollte daher die Effizienz der zugrunde liegenden Prozesse im Vordergrund stehen. Diese reichen vom Lieferanten- und Lagermanagement über das Anforderungsverhalten bis hin zur Dokumentation und Abrechnung. Im folgenden Artikel werden die rechtlichen und ökonomischen Anforderungen am Beispiel der Erythrozytenkonzentrate umrissen und Prüfungsansätze zu den einzelnen Bereichen aufgezeigt.

25.09.19 - Interne Kontroll- und Revisionssysteme im öffentlichen Sektor
Interne Kontrollsysteme und die Rolle der Internen Revision in öffentlichen Institutionen werden in den letzten Jahren intensiv diskutiert. In öffentlichen Institutionen haben sich interne Kontroll- und Risikomanagementstrukturen in der Vergangenheit langsamer entwickelt als in privatwirtschaftlichen Institutionen. Als ursächlich dafür wird das häufig fehlende Insolvenzrisiko öffentlicher Institutionen angesehen. Dies kann dazu führen, dass weniger Handlungsdruck verspürt wird, sich mit internen Kontrollstrukturen zu befassen. In den letzten Jahren beschäftigen sich öffentliche Institutionen zunehmend mit internen Kontrollstrukturen. Teilweise orientiert man sich dabei an den Entwicklungen in privaten Unternehmen. Ein strukturierter Umgang mit Risiken erscheint auch für öffentliche Institutionen indiziert: Auch wenn häufig kein Insolvenzrisiko besteht, treffen mögliche Schäden doch den Steuerzahler oder zum Beispiel Versicherte der sozialen Sicherungssysteme.


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24.09.19 - Prüfung des Risikomanagements und der neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2

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24.09.19 - CSR-Berichterstattung mit EU-Rückenwind


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