27.08.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. warnt vor mehr Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen, sollte die bisherige Grenze zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten aufgeweicht werden
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist



27.08.19 - Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher - vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungsvoraussetzungen - wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist. Mit Beschluss vom 1. Juni 2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die von ihm verfasste Massenentlassungsanzeige ging am 26. Juni 2017 zusammen mit einem beigefügten Interessenausgleich bei der Agentur für Arbeit ein.

27.08.19 - Die Zukunft des E-Invoicing: Über Pflicht, EU und Akzeptanz in Deutschland
Die Experten Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann vom eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., Stefan Groß vom VeR, Verband elektronische Rechnung sowie Ha Doan von Comarch diskutieren Status und Entwicklung der elektronischen Rechnung. Sie alle sind beim Impulstag Digitalisierung am 25.06. in Garching vor Ort und werden dort mit Mirjana Stanisic-Petrovic vom Fraunhofer IAO umfangreiche Einblicke in ihre Erfahrungen geben.

27.08.19 - BvD warnt: Aufweichen der Benennungspflicht senkt keine Bürokratie, sondern erhöht sie
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. warnt vor mehr Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen, sollte die bisherige Grenze zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten aufgeweicht werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere Bestimmungen seien weiterhin vollumfänglich zu erfüllen, auch ohne Datenschutzbeauftragten, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing am 2. Juni in Berlin. Bei einer Lockerung der Benennungspflicht würden bei kleinen und mittelständischen Betrieben die Fachleute entfernt, die helfen, das Recht risikobasiert und angemessen umzusetzen. Ohne Datenschutzbeauftragte seien falsche und unnötige Einwilligungserklärungen, unsinnige Unterschriften zu allen möglichen Zwecken, untaugliche Verträge und überbordende Dokumentationen zu erwarten. "All das gab es seit dem Start der DSGVO am 25. Mai 2018 schon zuhauf", sagte Spaeing. Der vermeintliche Bürokratieabbau führe in Wahrheit zu einem schlechteren Datenschutz und mehr Bürokratie für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Verbraucher.


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