28.08.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass der Maildienst "GMail" nach europäischem Recht kein Telekommunikationsdienst ist, C-193-18
Die großen Urteile fehlen der europäischen Datenschutzgrundverordnung noch
28.08.19 - Transparency International Deutschland erhielt seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutschen Bundesregierung
Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland hat seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutsche Bundesregierung erhalten. Dies geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Gefördert wurden unter anderem Projekte zur Bekämpfung von Korruption in Südosteuropa und im Kosovo. Gefördert wurde zum Beispiel auch ein Projekt zur Stärkung von Transparenz, Verantwortlichkeit und Integrität im Bereich Governance der Klimafinanzierung.
28.08.19 - eco kommentiert EuGH-Urteil zu GMail: "Positives Signal für den Datenschutz"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass der Maildienst "GMail" nach europäischem Recht kein Telekommunikationsdienst ist, C-193-18. Die Bundesnetzagentur ist somit an ihrem Vorhaben gescheitert, Webdienste deutschen TKG-Bestimmungen zu unterwerfen. Dazu sagt eco- Vorstand Klaus Landefeld: "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfte weit über den konkreten Fall hinaus Auswirkungen haben und auch andere Internetdienste wie z.B. Messenger betreffen, die verschlüsselt Daten übermitteln und zuletzt im Fokus der Diskussion standen."
28.08.19 - Technische und organisatorische Maßnahmen müssen in Abwägung der Datenschutz- und IT-Sicherheits-Risiken ergriffen werden
Die großen Urteile fehlen der europäischen Datenschutzgrundverordnung noch. Es kam zwar zu vielen Anzeigen, doch lediglich 75 Bußgelder wurden europaweit verhängt. Das häufig angedrohte, höchste Strafmaß von 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes wurde nie ausgereizt. Lässt sich daher sagen, dass die Unternehmen größtenteils ihre Hausaufgaben gemacht haben und Datenschutzverletzungen minimieren oder gar verhindern konnten? Mitnichten. Viele Anforderungen werden weiterhin von vielen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedsstaaten nicht umgesetzt. Falls doch, dann nur halbherzig. Personenbezogene Daten aber müssen laut Verordnung besser geschützt und verwaltet werden als bisher üblich. Es gibt also für die Firmen noch viel zu tun, um nicht in Konflikt mit dem europäischen Gesetz zu geraten. Unternehmen sollten vor allem die folgenden Vorschläge umsetzen.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
26.08.19 - Keine Steuersatzermäßigung für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld
26.08.19 - Desinformation und intransparente Einflussnahme im Internet eine Gefahr für die Demokratie und eine freiheitliche Gesellschaft
26.08.19 - Rolle der Deutschen Bundesregierung bei gescheiterten Fusionsgesprächen von Deutsche Bank AG und Commerzbank AG
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>