29.05.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Nach intensiven Gesprächen mit EU-Kommission und den Verbraucherschutzbehörden hat Facebook die Änderung ihrer Nutzungsbedingungen angekündigt
Die Europäische Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass BMW, Daimler und VW (Volkswagen, Audi und Porsche) von 2006 bis 2014 gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben
29.05.19 - Europäische Bürgerinitiative "#NewRightsNow" fordert Mindesteinkommen freier Mitarbeiter in der Digitalwirtschaft
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative "#NewRightsNow" zu registrieren. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, "digitale Plattformen dazu zu verpflichten, Selbstständigen, die regelmäßig für sie arbeiten, ein garantiertes Mindesteinkommen zu zahlen". Die Organisatoren argumentieren, dass eine solche Maßnahme "das Einkommen dieser Personen sichern und stabilisieren und […] insbesondere die Arbeitsplatzunsicherheit ‚uberisierter‘ Arbeitnehmer beseitigen würde." Nach den Verträgen kann die EU Rechtsakte erlassen, die darauf abzielen, den Europäerinnen und Europäern die Aufnahme und Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu erleichtern. Die Kommission hat die Initiative daher als rechtlich zulässig eingestuft und beschlossen, sie zu registrieren. In dieser Phase des Verfahrens hat die Kommission die Initiative noch nicht inhaltlich geprüft, sondern lediglich bestätigt, dass die Initiative rechtlich zulässig ist.
29.05.19 - Auf Druck von Kommission und Verbraucherbehörden: Facebook ändert ihre Nutzungsbedingungen
Nach intensiven Gesprächen mit EU-Kommission und den Verbraucherschutzbehörden hat Facebook die Änderung ihrer Nutzungsbedingungen angekündigt. EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourová zeigte sich erfreut: "Facebook zeigt endlich ihr Bekenntnis zu mehr Transparenz und klarer Sprache in den Nutzungsbedingungen. Ein Unternehmen, das das Vertrauen der Verbraucher nach dem Skandal um Facebook/Cambridge Analytica wiederherstellen will, sollte sich nicht hinter komplizierten, juristischen Fachausdrücken darüber verstecken, wie es Milliarden mit den Daten von Menschen verdient. Jetzt werden die Nutzer deutlich verstehen, dass ihre Daten vom sozialen Netzwerk verwendet werden, um gezielte Anzeigen zu verkaufen. Durch die Bündelung der Kräfte setzen sich die Verbraucherbehörden und die Europäische Kommission für die Rechte der EU-Verbraucher ein."
29.05.19 - Einschränkung des Wettbewerbs bei Abgasreinigung: Kommission richtet Beschwerdepunkte an BMW, Daimler und VW
Die Europäische Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass BMW, Daimler und VW (Volkswagen, Audi und Porsche) von 2006 bis 2014 gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben, indem sie sich darauf verständigten, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw einzuschränken. "Unternehmen können auf viele Arten zusammenarbeiten, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern", sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Die EU-Wettbewerbsvorschriften verbieten ihnen jedoch, Absprachen zu treffen, die genau das Gegenteil bewirken sollen, nämlich ihre Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht miteinander in Wettbewerb zu treten. Wir haben Anlass zur Sorge, dass in diesem Fall genau dies geschehen ist und dass Daimler, VW und BMW gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnten. Dadurch könnte Verbrauchern in Europa die Möglichkeit verwehrt worden sein, Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen. Die drei Automobilhersteller haben nun die Möglichkeit, auf unsere Erkenntnisse zu reagieren."
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