30.10.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die artegic AG veröffentlicht den umfangreichen "Branchen Report: Marketing Engineering in Finance"
Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) neue Begriffsbestimmungen in das Telemediengesetz einbringen



30.10.19 - Dem Feld Compliance kommt im Finanzbereich eine herausragende Rolle zu
Die artegic AG veröffentlicht den umfangreichen "Branchen Report: Marketing Engineering in Finance". Der Report zeigt, wie Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister mit Marketing Engineering trotz steigender Compliance-Anforderungen bessere Ergebnisse im digitalen Marketing erzielen können. Digitale Services gewinnen in der Finanzbranche zunehmend an Bedeutung, seien es Online Banking oder der digitale Direktvertrieb für Versicherungen. Die Erwartungen von Nutzern an diese digitalen Services steigen, insb. an die Marketing- und Servicekommunikation im Rahmen der Kundenbeziehung. Nutzer erwarten eine einfache und insb. individualisierte Customer Experience.

30.10.19 - Bitkom zur EuGH-Entscheidung über das deutsche Leistungsschutzrecht
Der Europäische Gerichtshof hat am 12. September entschieden, dass das in Deutschland im Jahr 2013 erlassene Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufgrund eines Verfahrensfehlers nicht anwendbar ist. Durch das Leistungsschutzrecht sollten nicht nur wie bisher Journalisten und Autoren selbst Ausschließlichkeitsrechte an Nachrichteninhalten haben, sondern auch Presseverleger.

30.10.19 - eco kritisiert BMWi-Gesetzentwurf: "Netzsperren sind kein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Internetinhalte"
Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) neue Begriffsbestimmungen in das Telemediengesetz einbringen, die infolge der Novellierung der AVMD-Richtlinie notwendig sind. Doch dabei schießt das BMWi aus Sicht von eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. weit über das Ziel hinaus, wenn es in einem Nebensatz die Anspruchsgrundlage für die stark umstrittenen und ineffektiven Netzsperren ausweitet.


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