02.06.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Sicherstellung regelkonformen Verhaltens durch Organisationsmaßnahmen gehört zu den grundlegenden und rechtsformübergreifenden Pflichten jeder Unternehmens und Verbandsleitung
Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie kann auch das deutsche Gesundheitssystem an seine Kapazitätsgrenzen stoßen



02.06.20 - Ärzte brauchen im Corona-Notstand Rechtssicherheit
Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie kann auch das deutsche Gesundheitssystem an seine Kapazitätsgrenzen stoßen. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie kann es wie etwa in Italien zu Situationen kommen, in denen nicht mehr alle Patienten einer lebenserhaltenden Intensivbehandlung zugeführt werden können. Entscheidungen über die Zuteilung knapper Ressourcen wären dann unausweichlich. Da es an rechtsverbindlichen Vorgaben für solche Entscheidungen fehlt, bewegen sich Mediziner auf ethisch wie rechtlich ungesichertem Terrain. Im Ernstfall drohen Ärzten und Krankenhäusern erhebliche Haftungsrisiken, wenn einem Patienten die medizinisch erforderliche Behandlung verweigert wird. Vor dem Hintergrund dieses Dilemmas zeigen die Rechtswissenschaftler Karsten Gaede, Michael Kubiciel, Frank Saliger und Michael Tsambikakis auf, wie Mediziner in solchen Ausnahme-Situationen der sogenannten Triage Entscheidungen treffen und strafrechtliche Risiken minimieren können.

02.06.20 - Proven Practice - Praxiserfahrung mit US Compliance Monitorships
Seit den ersten medienwirksamen Fällen von Siemens und Daimler in den Jahren 2009/2010 sind "US Compliance Monitorships" immer wieder auch ein Thema für in Deutschland ansässige Unternehmen und Konzerne. Nicht nur das amerikanische Justizministerium (Department of Justice, DoJ) und die amerikanische Börsenaufsicht (Securities Exchange Commission, SEC), sondern auch andere amerikanische Aufsichtsbehörden, Wie z.B. das New York State Department of Financial Services (DFS) und die Environmental Protection Agency (EPA),machen auf Basis exterritorial wirkender US-Vorschriften weltweit von dem in den Staaten bereits seit langem etablierten Rechtsinstitut des Monitorships Gebrauch.

02.06.20 - Anreize und Orientierungshilfen zur Vermeidung von (Verbands-)Sanktionen
Die Sicherstellung regelkonformen Verhaltens durch Organisationsmaßnahmen gehört zu den grundlegenden und rechtsformübergreifenden Pflichten jeder Unternehmens und Verbandsleitung, denn die Grundfragen einer rechtssicheren Organisation betreffen alle Unternehmen und Verbände gleichermaßen. In Wahrnehmung ihrer Leitungsverantwortung hat die Geschäftsleitung den jeweiligen Verband so zu organisieren und zu beaufsichtigen, dass Regelverstöße vermieden werden? Bei der Ausgestaltung der Compliance-Maßnahmen besteht ein Gestaltungsspielraum, der sich nach dem Compliance-Risikoprofil des Verbandes richtet — maßgeblich sind Kriterien wie Größe, Geschäftsmodell, Mitarbeiterstruktur, grenzüberschreitende Aktivitäten und insbesondere Compliance-Verstöße in der Vergangenheit.


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