02.10.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingeleitet
Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO zieht die EU-Kommission Bilanz. Eine Erkenntnis: Die Compliance für kleine und mittlere Unternehmen stellt sich häufig noch als schwierig dar


02.10.20 - BvD begrüßt Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im BMAS
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Einberufung des neuen Beirats zum Beschäftigtendatenschutz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das 14-köpfige Expertengremium unter Vorsitz der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin soll bis zum Jahresende Empfehlungen bezüglich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Besonderen Klärungsbedarf sieht der BvD unter anderem bei der Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis, einer pragmatischen Regelung der Informationspflichten sowie der Rolle der Datenschutzbeauftragten in ihrer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Genauere Betrachtung verdient zudem das Spannungsfeld, in dem sich Datenschutzbeauftragte bewegen. Einerseits sind sie dem Verantwortlichen gegenüber zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. Art. 38 Abs. 5 DSGVO), andererseits fungieren sie als Ratgeber für Betroffene, in diesem Fall für Beschäftigte (vgl. § 6 Abs. 5 BDSG i.V.m. § 38 Abs. 2 BDSG).

02.10.20 - DSGVO-Compliance für kleine und mittlere Unternehmen stellt sich häufig noch als schwierig dar
Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO zieht die EU-Kommission Bilanz. Eine Erkenntnis: Die Compliance für kleine und mittlere Unternehmen stellt sich häufig noch als schwierig dar. So haben KMU vor allem steigende Kosten im Rahmen von Mitarbeiterschulungen und externen Beratungsleistungen zu beklagen. Laut der Kommission ist dies für viele von ihnen eine Belastung. Die Möglichkeit, diese kleineren und mittleren Firmen von der DSGVO auszunehmen, bestehe nicht, denn auch diese verarbeiten teilweise personenbezogene Daten in großem Umfang. Trotz dieser Probleme wurden auch die Erfolge der Datenschutzgrundverordnung insgesamt betont, denn es seien neue globale Grundsätze geschaffen worden, die neue Möglichkeiten für einen sicheren Datenverkehr ermöglichen. Dies komme sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen zugute. So trage die DSGVO dazu bei, dass sich globale Datenschutzstandards ihr anpassen – sie werde oftmals als Bezugspunkt genutzt, etwa in Ländern wie Chile, Südkorea, Brasilien oder Japan. Bezogen auf Betriebe und im speziellen KMU hält die Kommission fest, dass die Verordnung für gleiche Bedingungen im Wettbewerb mit anderen Firmen sorge – auch solche, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber hier tätig sind.

02.10.20 - Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung im Bereich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir wollen in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren, um einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau zu leisten. Der Aufbau einer flächendeckenden E-Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland. Für die Entscheidung von Verbrauchern, auf Elektromobilität umzusteigen, sind die Bedingungen und Preise für das Laden im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung. Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen."


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