13.05.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 19. Februar Leitlinien für den internationalen Datentransfer zwischen Behörden und von Behörden zu internationalen Organisationen beschlossen
Am 18. Februar hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen gemeinsamen Antwortbeitrag zur Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen
13.05.20 - EDSA einig bei Evaluierung der DSGVO
Am 18. Februar hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen gemeinsamen Antwortbeitrag zur Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Die Europäische Kommission hatte den EDSA um einen Beitrag zum Evaluierungsverfahren gebeten. Der Ausschuss betont in seiner Antwort die Bedeutung der DSGVO für den Schutz und die Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz innerhalb der EU. Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber: "Meine Kollegen und ich halten groß angelegte gesetzliche Änderungen an der DSGVO für verfrüht."
13.05.20 - EDSA zum internationalen Datentransfer zwischen Behörden
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 19. Februar Leitlinien für den internationalen Datentransfer zwischen Behörden und von Behörden zu internationalen Organisationen beschlossen. Der Ausschuss stellt damit klar, dass auch staatliche Stellen ihre internationalen Datentransfers absichern müssen. Die Richtlinien legen spezifische Schutzmaßnahmen fest, wenn Behörden personenbezogene Daten an Partnerbehörden in Drittländern oder an internationale Organisationen übermitteln. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber begrüßte die Einigung.
13.05.20 - Bekämpfung der Hasskriminalität: Gesetz schießt über Ziel weit hinaus …
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess gegeben. Laut dem Entwurf sollen soziale Netzwerke unter anderem dazu verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens bestehen könnte. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Rechtsextremismus und Hasskriminalität dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, online wie offline. Und schon gar nicht darf man ihnen Schutzräume im Netz bauen, in denen sie sich ungehindert ausbreiten können. Eine effektive Strafverfolgung im Netz ist von herausragender Bedeutung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Funktionieren unseres Gemeinwesens."
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