14.12.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung will die Stabilität des Bankensektors weiter stärken sowie die Steuerzahler und Anleger besser schützen
Die Deutsche Bundesregierung plant keine Ausweitung der Besteuerung bei sogenannten Gold-ETCs



14.12.20 - Maßnahmen zum Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen
Die Deutsche Bundesregierung will die Stabilität des Bankensektors weiter stärken sowie die Steuerzahler und Anleger besser schützen. Diesem Ziel dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor. Zu den Maßnahmen dieses Riskoreduzierungsgesetzes (RiG) gehören auch eine Erleichterung der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Darlehen sowie eine Beaufsichtigung von Förderbanken der Länder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach nationalen Regelungen.

14.12.20 - Wie die Transparenz der Abschlussprüferaufsicht zukünftig verbessert werden kann
Mit den Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsgesellschaft (APAS) gibt es ein etabliertes System, um die Qualitätssicherungssysteme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu kontrollieren. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die APAS überprüfe anlassunabhängig die Abschlussprüfungen wichtiger Unternehmen, dabei werde die Abschlussprüfung allerdings nicht erneut durchgeführt, sondern generell auf eine ordnungsgemäße Ausführung geachtet.

14.12.20 - Gold-ETCs: Bei diesen Kapitalanlagen handelt sich um "Exchange Traded Commodities" (ETC) in Form von Inhaberschuldverschreibungen
Die Deutsche Bundesregierung plant keine Ausweitung der Besteuerung bei sogenannten Gold-ETCs. Bei diesen Kapitalanlagen handelt sich um "Exchange Traded Commodities" (ETC) in Form von Inhaberschuldverschreibungen, bei denen die Käufer eine Lieferung von physischem Gold verlangen können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Die Abgeordneten hatten in der Vormerkung zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass Gewinne beim Verkauf solcher Gold-ETCs bisher steuerfrei seien, wenn der Anleger die Wertpapiere länger als zwölf Monate gehalten habe.


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