21.09.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat die europäische Wertpapieraufsicht ESMA eingeschaltet, um ein mögliches Aufsichtsversagen in Deutschland im Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard aufzuklären
Die Europäische Kommission verlängert einige EU-Beihilfevorschriften, die andernfalls Ende 2020 auslaufen würden



21.09.20 - Binnenmarktanzeiger 2020: Deutschland auf Platz drei bei anhängigen Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland macht Fortschritte bei der fristgerechten Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien, hat aber einige Schwierigkeiten bei ihrer korrekten Umsetzung. Aus dem veröffentlichen jährlichen Binnenmarktanzeiger geht hervor, dass Deutschland der Mitgliedstaat mit der dritthöchsten Zahl anhängiger Vertragsverletzungsverfahren im Binnenmarkt ist. Gegen Deutschland sind 47 Vertragsverletzungsverfahren anhängig, elf neue Fälle im Vergleich zum Vorjahresbericht. Aufgrund der begrenzten Nutzung des EU-Pilotinstruments ist in den meisten Mitgliedstaaten die Zahl der gegen sie anhängigen Vertragsverletzungsverfahren angestiegen. Der "EU-Pilot" ist eine Online-Plattform zur Klärung von Problemen bei der ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts.

21.09.20 - EU-Wettbewerbshüter passen weitere Beihilferegeln an Corona-Lage an
Die Europäische Kommission verlängert einige EU-Beihilfevorschriften, die andernfalls Ende 2020 auslaufen würden. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen abzufedern, hat die Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten beschlossen, auch gezielte Anpassungen an diesen Vorschriften vorzunehmen. Zu diesem Zweck hat sie eine neue Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung sowie eine Mitteilung zu sieben Beihilfeleitlinien angenommen. Wie in den vor Kurzem angenommenen Mitteilungen über einen europäischen Grünen Deal und die europäische Industriestrategie angekündigt, bereitet die Kommission derzeit eine etwaige Aktualisierung der Beihilfevorschriften im Rahmen der laufenden "Eignungsprüfung und der laufenden Bewertung und künftigen Überarbeitung bestimmter Beihilfevorschriften vor.

21.09.20 - EU-Kommission will mögliches Aufsichtsversagen in Deutschland im Fall Wirecard aufklären
Die Europäische Kommission hat die europäische Wertpapieraufsicht ESMA eingeschaltet, um ein mögliches Aufsichtsversagen in Deutschland im Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard aufzuklären. "Wir werden die ESMA bitten zu untersuchen, ob es Versäumnisse bei der Aufsicht gegeben hat, und wenn ja, ein mögliches weiteres Vorgehen vorzuschlagen", sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis der Financial Times. "Wir müssen klären, was da schiefgelaufen ist." Sollte die vorläufige Untersuchung der ESMA Mängel bei Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Finanzberichterstattung durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin aufdecken, solle die EU bereit sein, Konsequenzen einzufordern.


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