30.04.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Auswirkungen der auch auf das Gewerbemietrecht anwendbaren sogenannten Schriftformklausel des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Gegenstand eines Gesetzentwurfs des Bundesrats
Der Deutschen Bundesregierung sind reale Risiken, die durch die Zulässigkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro entstehen könnten, vor Bekanntwerden der Insolvenz von Thomas Cook nicht bekannt geworden


30.04.20 - Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten schaffen und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle sichern sowie die Datensouveränität zu stärken
Der Petitionsausschuss unterstützt die Zielstellung des Vorschlags der EU-Kommission für eine "Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation" (ePrivacy-Verordnung), ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten zu schaffen und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle zu sichern sowie die Datensouveränität zu stärken. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke, eine Petition zum Thema Datenschutz bei Smartphones dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat "als Material" zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten "soweit es um die Regelungen durch die zukünftige ePrivacy-Verordnung geht" sowie das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".

30.04.20 - Staatshaftung mit Steuergeldern in der Thomas-Cook-Insolvenz
Der Deutschen Bundesregierung sind reale Risiken, die durch die Zulässigkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro entstehen könnten, vor Bekanntwerden der Insolvenz von Thomas Cook nicht bekannt geworden. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, warum die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie eine Haftungsgrenze vorgesehen hat, die angesichts des starken Wachstums des Reisemarktes als viel zu niedrig bemessen kritisiert worden sei. In der Antwort schreibt die Bundesregierung, sie habe sich im Zuge der Umsetzung der Richtlinie intensiv mit der Frage der Insolvenzsicherung im Reiserecht und hier insbesondere mit der Zulässigkeit einer Haftungsbegrenzung auseinandergesetzt und ihre Erwägungen hierzu in der Begründung des Regierungsentwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften dargestellt. Danach habe eine Sicherungslücke zwar theoretisch, nicht aber faktisch bestanden.

30.04.20 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht
Die Auswirkungen der auch auf das Gewerbemietrecht anwendbaren sogenannten Schriftformklausel des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Gegenstand eines Gesetzentwurfs des Bundesrats. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht sieht vor, das Kündigungsrecht auf den Erwerber zu beschränken. Die Regelung werde unter Aufhebung des bisherigen BGB-Paragrafen 550 in einen neu zu schaffenden Paragrafen 566 Absatz 3 verlagert. Damit werde die Norm auf den Schutzzweck reduziert, dem sie nach dem Willen des historischen Gesetzgebers eigentlich hatte dienen sollen, heißt es in dem Entwurf. Zusätzlich solle das nunmehr nur noch dem Erwerber für die vor seinem Erwerb liegenden Schriftformverstöße zustehende Kündigungsrecht zum Schutz des Mieters zeitlich befristet werden.


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