02.11.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil (BGH-Urteil vom 28. Juli 2021 – 1 StR 519/20 im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafverfahren.
Die Bundesregierung hat den aktuellen Stand der Ermittlungen wegen Verdachtsfällen der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem insolventen Finanzdienstleister Wirecard veröffentlicht.
02.11.21 - Offene Fragen zu Geldwäscheverdachtsmeldungen beim Wirecard-Komplex
Die Bundesregierung hat den aktuellen Stand der Ermittlungen wegen Verdachtsfällen der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem insolventen Finanzdienstleister Wirecard veröffentlicht. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion schreibt sie von 197 Verdachtsmeldungen, welche die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit FIU) zum Stichtag 28. Juni 2021 als relevant bewertet hat. Davon seien 169 an das zuständige Bayerische Landeskriminalamt abgegeben worden. Zu den Verdachtsmeldungen kämen noch 141 weitere Informationen. Auf die Frage der Abgeordneten, warum die FIU beim Bekanntwerden von Verdachtsfällen keine Sofortmaßnahmen ergriffen habe, verweist die Regierung darauf, dass in den meisten Fällen die Transaktionen bereits abgeschlossen gewesen und daher keine Sofortmaßnahmen mehr möglich gewesen seien. Lediglich in 19 Fällen seien noch nicht ausgeführte Transaktionen Gegenstand von Verdachtsmeldungen gewesen.
02.11.21 - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil (BGH-Urteil vom 28. Juli 2021 – 1 StR 519/20 im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafverfahren
Das Landgericht hat den Angeklagten S. im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; gegen den Mitangeklagten D. hat es wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt. Zudem hat es bei dem Angeklagten S. Taterträge in Höhe von 14 Millionen Euro sowie bei dem Bankhaus W. als der Einziehungsbeteiligten in Höhe von ca. 176 Millionen Euro eingezogen. Dem Urteil des Landgerichts lagen folgende Feststellungen zugrunde: Der Angeklagte S. und Verantwortliche des Bankhauses W., insbesondere die gesondert Verfolgten Dr. O. und Sc., verabredeten in den Jahren 2007 bis 2011, deutsche Finanzbehörden durch wahrheitswidrige Erklärungen zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, die tatsächlich aber nicht entrichtet wurde.
02.11.21 - Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 29. Juli 2021 - I ZR 139/20), dass der Goldton des "Lindt-Goldhasen" Markenschutz genießt
Die Klägerinnen sind Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli, die hochwertige Schokolade herstellt. Eines der Produkte der Klägerinnen ist der "Lindt-Goldhase", der seit dem Jahr 1952 in Deutschland in goldener Folie und seit 1994 im aktuellen Goldton angeboten wird. Die Klägerinnen setzten in den letzten 30 Jahren in Deutschland mehr als 500 Millionen Goldhasen ab. Der "Lindt-Goldhase" ist der mit Abstand meistverkaufte Schokoladenosterhase Deutschlands. Sein Marktanteil betrug in Deutschland im Jahr 2017 über 40 Prozent. Nach einer von den Klägerinnen vorgelegten Verkehrsbefragung ordnen 70% der Befragten den für die Folie des "Lindt-Goldhasen" verwendeten goldenen Farbton im Zusammenhang mit Schokoladenhasen dem Unternehmen der Klägerinnen zu. Die Beklagte ist ebenfalls Herstellerin von Schokoladenprodukten. Sie vertrieb in der Ostersaison 2018 gleichfalls einen sitzenden Schokoladenhasen in einer goldfarbenen Folie.
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