04.08.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Alle 50 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes wenden den Public Corporate Governance Kodex an.
Mit dem am 25. März 2021 im Bundestag verabschiedeten Lobbyregistergesetz werde die Arbeit von Organisationen und Personen, die ihre Interessen gegenüber Bundestag und Bundesregierung vertreten, nun auch für die Bürger transparenter gemacht, sagt die Bundesregierung.
04.08.21 - Public Corporate Governance bei öffentlichen Unternehmen und Bundesbeteiligungen
Alle 50 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes wenden den Public Corporate Governance Kodex an. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Dazu gehören zum Beispiel die Deutsche Telekom und die Deutsche Bahn. Zudem wenden sieben Minderheitsbeteiligungen des Bundes den Kodex an, darunter die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und die Deutsche Energie-Agentur. Der Pulic Corporate Governance Kodex des Bundes ist ein eigenständiger Kodex, der unter Leitung des Bundesfinanzministeriums entwickelt wurde. Er enthält Regelungen zu Compliance und zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
04.08.21 - Verwendung von Glutaminsäure und Glutamaten als Lebensmittelzusatzstoffe neu bewertet
Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Verwendung von Glutaminsäure und Glutamaten als Lebensmittelzusatzstoffe (E 620 bis E 625) im Rahmen des Programms zur Neubewertung der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 257/2010 im Jahr 2017 neu bewertet. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit. Unter Berücksichtigung auch anderer ernährungsbedingter Glutamatquellen sei es nach den Expositionsschätzungen der EFSA möglich, dass die tägliche akzeptierbare Aufnahmemenge (ADI-Wert) für Konsumenten aller Altersgruppen, deren Ernährung reich an Lebensmitteln mit diesen Zusatzstoffen ist, sowie für Kleinkinder und Kinder mit durchschnittlicher Glutamat-Aufnahme überschritten wird.
04.08.21 - Zielstellung zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Korruptionsprävention
Der Umgang mit Lobbyisten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Wie die Bundesregierung darin darlegt, lebt der demokratische Willensbildungsprozess vom Austausch von Informationen und Meinungen. Interessenvertretung im Gesetzgebungsprozess sei ein wichtiges Element, um "gute, lebensnahe und passgerechte Regelungen zu erarbeiten". Mit dem am 25. März 2021 im Bundestag verabschiedeten Lobbyregistergesetz werde die Arbeit von Organisationen und Personen, die ihre Interessen gegenüber Bundestag und Bundesregierung vertreten, nun auch für die Bürger transparenter gemacht, heißt es in der Antwort weiter. Das Lobbyregister solle das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung weiter stärken.
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