05.08.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


"Fake News" bezeichnen im allgemeinen Sprachgebrauch absichtlich falsche Nachrichten, die eigens zum Zweck der viralen Verbreitung über das Internet und die sozialen Netzwerke produziert worden sind.
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.


05.08.21 - Soti-Studie: Nur vier von zehn Verbrauchern haben beim Online-Shopping Vertrauen in die Daten- und Zahlungssicherheit
Einzelhändler müssen im Online-Handel in Datensicherheit investieren und so Vertrauen schaffen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle weltweite Studie "From Bricks to Clicks: Der Stand mobiler Technologien im Einzelhandel 2021" des IoT- und Mobile-Management-Experten Soti. Nur 40 Prozent der in Deutschland befragten Verbraucher (45 Prozent weltweit) haben das Gefühl, dass sowohl ihre persönlichen Daten als auch ihre Zahlungsdaten stets sicher sind, wenn sie online einkaufen. Für die Studie wurden 6.000 Verbraucher aus acht Ländern (Deutschland, USA, Kanada, Mexiko, Großbritannien, Frankreich, Schweden und Australien) befragt. Einzelhändler stehen nicht nur vor der Herausforderung, die digitale Transformation schnellstmöglich voranzutreiben, sie müssen ihren Kunden dabei auch umfassende Datensicherheit bieten. Hinsichtlich des Vertrauens beim Online-Shopping lässt sich ein Unterschied zwischen großen und kleinen Einzelhändlern feststellen.

05.08.21 - Bekämpfung von Desinformationen mit einem möglichst vielschichtigen und ganzheitlichen Ansatz
Auskunft über Erkenntnisse und Maßnahmen zu Fake News gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Darin heißt es, "Fake News" bezeichneten im allgemeinen Sprachgebrauch absichtlich falsche Nachrichten, die eigens zum Zweck der viralen Verbreitung über das Internet und die sozialen Netzwerke produziert worden seien. Im offiziellen Sprachgebrauch bezeichne die Bundesregierung nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden, als Desinformation. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung verfolge bei der Bekämpfung von Desinformationen einen möglichst vielschichtigen und ganzheitlichen Ansatz. Durch Bildungs- und Aufklärungsarbeit solle die Medienkompetenz gestärkt werden.

05.08.21 - Prüfungsbefugnisse der Zollverwaltung nach dem Mindestlohngesetz gegenüber ausländischen Arbeitgebern
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit drei Urteilen vom 18.08.2020 - VII R 34/18, VII R 35/18 und VII R 12/19 entschieden. In den genannten Verfahren hatten ausländische Transportunternehmen Meldungen nach der Mindestlohnmeldeverordnung abgegeben und sog. grenzüberschreitende Transporte durchgeführt, bei denen entweder nur die Entladung oder aber nur die Beladung in Deutschland erfolgt war; teilweise war zwischen den Parteien auch streitig, ob überhaupt solche Transporte stattgefunden hatten oder ob die Fahrer des ausländischen Transportunternehmens nicht lediglich im sog. Transitverkehr tätig geworden waren, Deutschland also nur durchfahren hatten.


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