06.08.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Terroristische Inhalte müssen künftig innerhalb von einer Stunde nach einer Entfernungsanordnung der nationalen Behörden aus dem Web entfernt werden.
Nutzer des Dating-Portals Parship sollen künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung informiert werden.



06.08.21 - Online-Terrorpropaganda muss binnen einer Stunde gelöscht werden
Terroristische Inhalte müssen künftig innerhalb von einer Stunde nach einer Entfernungsanordnung der nationalen Behörden aus dem Web entfernt werden. Entsprechende EU-Regeln hat das Europäische Parlament endgültig beschlossen. "Mit den gestern verabschiedeten Vorschriften legen wir klare Verantwortlichkeiten für Mitgliedstaaten und Diensteanbieter fest, um den Fluss terroristischer Inhalte im Internet zu stoppen. Dies wird Europa sicherer machen und helfen, künftige Angriffe zu verhindern", begrüßte Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas das Votum des Parlaments. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt ab Mitte 2022 in Kraft. Die Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte schafft die Gewähr, dass Online-Plattformen eine aktivere Rolle bei der Auffindung terroristischer Online-Inhalte übernehmen und solche Inhalte binnen maximal einer Stunde aus dem Internet entfernt werden.

06.08.21 - Dating-Portal Parship verpflichtet sich zu EU-Verbraucherschutz
Nutzer des Dating-Portals Parship sollen künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung informiert werden. Dazu hat sich das Unternehmen nach Gesprächen mit der EU-Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden verpflichtet. "Ich freue mich, dass Parship seine Praktiken mit dem europäischen Verbraucherrecht in Einklang bringt. Alle Online-Dating-Dienste sollten diesem Beispiel folgen, um sicherzustellen, dass die europäischen Verbraucher Vertrauen in die online verfügbaren Angebote haben", so EU-Justizkommissar Didier Reynders. Das Dating-Portal Parship hat die vorvertraglichen Informationen auf seinen Websites mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts in Einklang gebracht.

06.08.21 - EU-Wettbewerbshüter genehmigen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung des deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) gebilligt. Mit der Regelung fördert Deutschland die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas und gewährt Teilbefreiungen von der EEG-Umlage. Teilbefreiungen können i) stromintensive Unternehmen und ii) Schiffe am Liegeplatz in Häfen für die landseitige Stromversorgung erhalten. Die Regelung wird Deutschland dabei helfen, die Zielvorgaben für erneuerbare Energien ohne übermäßige Wettbewerbsverfälschungen zu erreichen. Ferner dient sie dem EU-Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050. Die Zahlungen im Rahmen der Regelung wurden für 2021 mit rund 33,1 Mrd. Euro veranschlagt.


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