07.06.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit Urteil vom 23.09.2020 – XI R 35/18 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den Start der "Clearingstelle Urheberrecht im Internet".
07.06.21 - Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen Start der Clearingstelle Urheberrecht im Internet
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den Start der "Clearingstelle Urheberrecht im Internet". Bei der Clearingstelle handelt es sich um eine Brancheninitiative, die darauf zielt, systematische Verletzungen des Urheber- und Leistungsschutzrechts zu bekämpfen. Dafür sollen sogenannte DNS-Sperren den Zugang zu Webseiten erschweren, die strukturell urheberrechtsverletzend sind.
07.06.21 - Steuerlicher Wertverlust von Aktien infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Erlischt das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen Aktiengesellschaft (AG), weil diese infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Register gelöscht wird, entsteht dem Aktionär ein steuerbarer Verlust, wenn er seine Einlage ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Werden solche Aktien schon vor der Löschung der AG im Register durch die Depot führende Bank aus dem Depot des Aktionärs ausgebucht, entsteht der Verlust bereits im Zeitpunkt der Ausbuchung.
07.06.21 - Zur Frage der Umsatzsteuerpflicht bei Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder
Mit Urteil vom 23.09.2020 – XI R 35/18 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Im Urteilsfall gründeten eine Kirche und ein kirchennaher Verein (einer anderen Kirche) eine gemeinnützige GmbH (die Klägerin), die mit journalistischen Mitteln den Verkündigungsauftrag erfüllen sollte. Die Klägerin belieferte wie eine Nachrichtenagentur ca. 15 Tageszeitungen als Kunden mit Meldungen, die christliche Wertvorstellungen und ethische Positionen verbreiten sollten, gegen eine geringe "Schutzgebühr". Der verbleibende Finanzbedarf wurde durch Zuwendungen der kirchlichen Gesellschafter gedeckt.
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